21-1758.01

Fußverkehrsbeauftragter im Bezirk Bergedorf

Antwort

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25.05.2023
Sachverhalt

Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Vor einigen Monaten hat man in unserem Bezirk beschlossen, einen Fußverkehrsbeauftragten einzusetzen. Die Entscheidung kam nicht bei allen Bürgern gut an, da einige der Meinung sind, dass dies unnötig sei und die Stelle nur ein "5. Rad am Wagen" darstelle. Allerdings gibt es auch Befürworter der Stelle, die argumentieren, dass der Fußverkehr eine wichtige Rolle im Bezirk spielt und mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigt. Der Fußverkehrsbeauftragte soll sich um die Verbesserung der Infrastruktur und Sicherheit für Fußgänger kümmern und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren fördern. Zudem kann er als Ansprechpartner für Anliegen und Beschwerden rund um das Thema Fußverkehr fungieren.
 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 19.05.2023 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Steht die Entscheidung für die Einführung eines Fußverkehrsbeauftragten im Bezirk bereits fest? Falls nicht, wann wird darüber entschieden?

 

Ja.

 

 

  1. Was sind die konkreten Aufgaben des Fußverkehrsbeauftragten?

 

Die Aufgaben des Fußverkehrsbeauftragten sind:

 

  • Prüfung von Verkehrs- und Freiraumplanungen hinsichtlich der Belange des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit
  • Planung, Steuerung und Umsetzung von Projekten zur Förderung des Fußverkehrs, Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur und Stärkung der Schulwegsicherheit
  • Ansprechperson für Fachbehörden, Politik und Interessenverbänden zu Fußverkehrsthemen
  • Mitwirkung bei der Erfüllung der vereinbarten Ziele des Bündnisses für den Fuß- und Radverkehr
  • Erarbeitung, Betreuung und Kontrolle von Planungsleistungen, die an externe Ingenieurbüros vergeben werden.

 

 

  1. Ab welchem Zeitpunkt wird der Fußverkehrsbeauftragte seine Arbeit im Bezirk aufnehmen?

 

Die Ausschreibung der Stelle wird aktuell vorbereitet.

 

 

  1. Gibt es bereits in anderen Hamburger Bezirken Fußverkehrsbeauftragte oder sind solche geplant?

 

Das Bezirksamt Mitte hat federführend für die Fachämter Management des öffentlichen Raums für alle Bezirksämter Stellen zur Umsetzung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr bei der Finanzbehörde beantragt.

Die Position des Fußverkehrsbeauftragten ist bislang in keinem Bezirksamt besetzt.

 

 

  1. Wie hoch ist das Gehalt des Fußverkehrsbeauftragten im Bezirk Bergedorf?

 

Die Stelle wird in der Wertigkeit E12 TVL ausgeschrieben.

 

 

  1. Wie viele Wochenstunden sind für den Fußverkehrsbeauftragten vorgesehen?

 

39 Wochenstunden.

 

 

  1. Verfügt der Fußverkehrsbeauftragte über Entscheidungskompetenzen oder ist er lediglich beratend tätig?

 

Im Rahmen der in der Antwort zur Frage 3 genannten Aufgaben bringt der/ die Fußverkehrsbeauftragte die Belange des Fußgängerverkehrs in laufende Projekte ein. In den Projekten sind die eingebrachten Positionen miteinander abzuwägen. .

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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