Fußverkehrsbeauftragter im Bezirk Bergedorf
Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Vor einigen Monaten hat man in unserem Bezirk beschlossen, einen Fußverkehrsbeauftragten einzusetzen. Die Entscheidung kam nicht bei allen Bürgern gut an, da einige der Meinung sind, dass dies unnötig sei und die Stelle nur ein "5. Rad am Wagen" darstelle. Allerdings gibt es auch Befürworter der Stelle, die argumentieren, dass der Fußverkehr eine wichtige Rolle im Bezirk spielt und mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigt. Der Fußverkehrsbeauftragte soll sich um die Verbesserung der Infrastruktur und Sicherheit für Fußgänger kümmern und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren fördern. Zudem kann er als Ansprechpartner für Anliegen und Beschwerden rund um das Thema Fußverkehr fungieren.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 19.05.2023 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Ja.
Die Aufgaben des Fußverkehrsbeauftragten sind:
Die Ausschreibung der Stelle wird aktuell vorbereitet.
Das Bezirksamt Mitte hat federführend für die Fachämter Management des öffentlichen Raums für alle Bezirksämter Stellen zur Umsetzung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr bei der Finanzbehörde beantragt.
Die Position des Fußverkehrsbeauftragten ist bislang in keinem Bezirksamt besetzt.
Die Stelle wird in der Wertigkeit E12 TVL ausgeschrieben.
39 Wochenstunden.
Im Rahmen der in der Antwort zur Frage 3 genannten Aufgaben bringt der/ die Fußverkehrsbeauftragte die Belange des Fußgängerverkehrs in laufende Projekte ein. In den Projekten sind die eingebrachten Positionen miteinander abzuwägen. .
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