21-1758

Fußverkehrsbeauftragter im Bezirk Bergedorf

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Vor einigen Monaten hat man in unserem Bezirk beschlossen, einen Fußverkehrsbeauftragten einzusetzen. Die Entscheidung kam nicht bei allen Bürgern gut an, da einige der Meinung sind, dass dies unnötig sei und die Stelle nur ein "5. Rad am Wagen" darstelle. Allerdings gibt es auch Befürworter der Stelle, die argumentieren, dass der Fußverkehr eine wichtige Rolle im Bezirk spielt und mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigt. Der Fußverkehrsbeauftragte soll sich um die Verbesserung der Infrastruktur und Sicherheit für Fußgänger kümmern und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren fördern. Zudem kann er als Ansprechpartner für Anliegen und Beschwerden rund um das Thema Fußverkehr fungieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Steht die Entscheidung für die Einführung eines Fußverkehrsbeauftragten im Bezirk bereits fest? Falls nicht, wann wird darüber entschieden?
  2. Was sind die konkreten Aufgaben des Fußverkehrsbeauftragten?
  3. Ab welchem Zeitpunkt wird der Fußverkehrsbeauftragte seine Arbeit im Bezirk aufnehmen?
  4. Gibt es bereits in anderen Hamburger Bezirken Fußverkehrsbeauftragte oder sind solche geplant?
  5. Wie hoch ist das Gehalt des Fußverkehrsbeauftragten im Bezirk Bergedorf?
  6. Wie viele Wochenstunden sind für den Fußverkehrsbeauftragten vorgesehen?
  7. Verfügt der Fußverkehrsbeauftragte über Entscheidungskompetenzen oder ist er lediglich beratend tätig?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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