Freiwilligenagentur Bergedorf
Letzte Beratung: 14.02.2019 Hauptausschuss Ö 5.2
Die Freiwilligenagentur Bergedorf wird durch die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) bis zum 14.06.2019 gefördert. Die Förderung der Hamburger Freiwilligenagenturen durch die BASFI erfolgte für die ersten zwei Jahren als Anschubfinanzierung um den Aufbau der Agenturen in den Bezirken zu ermöglichen und zu unterstützen. Dabei fördert die BASFI je Freiwilligenagentur jeweils eine halbe Stelle, Honorarkosten sowie Sachkosten. Nach Ablauf der zwei Jahre sollten die Agenturen soweit etabliert sein dass es ihnen möglich ist, auf die Regelförderhöhe der BASFI (25.000 € je Freiwilligenagentur) zu kommen. Dieser Zeitpunkt wäre mit dem 15.06.2019 erreicht.
Laut Antrag der Freiwilligen Agentur ergabt sich für den Zeitraum vom 15.06.2019 bis zum 31.12.2020 ein Fehlbedarf und somit eine beantragte Zuwendung von insgesamt 24.673,00 €. Diese Summe wurde in die Vorlage für den Förderfonds übernommen. Zwischenzeitlich mit der BASFI geführte Gespräche haben ergeben, dass sie weiterhin einen Teil der erhöhten Kosten der Freiwilligenagentur Bergedorf übernehmen wird. Da sich durch die Arbeit der Freiwilligenagentur, insbesondere mit Blick auf das KörberHaus, ein erkennbarer Mehrwert für den Bezirk in der ehrenamtlichen Arbeit abzeichnet, erwartet die BASFI durch den Bezirk eine Beteiligung an der Förderung.
Folgendes Verfahren wurde mit der BASFI vereinbart, Beteiligung des Bezirks wie folgt:
Zeitraum |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
01.07.2019 bis 31.12.2019 |
2.500 € |
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01.01.2020 bis 30.06.2020 |
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2.500 € |
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01.07.2020 bis 31.12.2020 |
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5.000 € |
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01.01.2021 bis 30.06.2021 |
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5.000 € |
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01.07.2021 bis 31.12.2021 |
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7.500 € |
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Ab dem 01.01.2022 jährlich |
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15.000 € |
Insgesamt jährlich |
2.500 € |
7.500 € |
12.500 € |
15.000 € |
Die Bezirksversammlung Bergedorf sichert zu, die zur Finanzierung der Freiwilligenagentur Bergedorf notwendigen Mittel jährlich wie oben dargestellt zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt, die für die Zeit vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 notwendigen Mittel aus dem Förder- und Gestaltungsfonds in Höhe von 2.500 € zur Verfügung zu stellen.
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