FNP- und LAPRO-Änderungsverfahren am östlichen Allermöher Deich Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Letzte Beratung: 08.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 8
Die in den Anlagen dargestellte Fläche am Allermöher Deich ist Gegenstand eines im Jahr 2010 begonnenen FNP- und LAPRO-Änderungsverfahrens, welches seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) seit 2011 nicht mehr aktiv weiterverfolgt wurde. Ziel der Änderung ist es, den südöstlichen Teil der im FNP dargestellten Gewerblichen Baufläche in Fläche für die Landwirtschaft zu ändern und im LAPRO entsprechend die Fläche mit Klärungsbedarf zu streichen. Hiermit wird der Widerspruch beider Planwerke aufgelöst.
Im bezirklichen Gewerbeflächenkonzept, welches die Bezirksversammlung Bergedorf am 21. Dezember 2017 beschlossen hat, wird diese Fläche noch als Potenzialfläche für Gewerbe mit den entsprechenden Hinweisen auf das Änderungsverfahren geführt.
Die Bezirksversammlung hat im Nachgang dazu am 22.02.2018 folgenden Beschluss gefasst (vgl. Drs. 20-1506):
Die Bezirksversammlung fordert die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans im Bereich des Allermöher Deichs mit dem Ziel, den dort vorhandenen Zielkonflikt aufzulösen und die gewerbliche Baufläche zu reduzieren. Der Bezirksamtsleiter und das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung werden aufgefordert, sich bei der zuständigen Behörde, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in diesem Sinne einzusetzen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zum Beschluss der Bezirksversammlung wie folgt Stellung genommen (vgl. Drs. 20-1506.01):
„Für den südlichen Teil der Fläche am Allermöher Deich wurden die eigenständige Flächennutzungsplan- und Landschaftsprogramm-Änderungsverfahren in 2010 begonnen. Das Planungsziel ist die Sicherung der Fläche für die Landwirtschaft. Die Fläche soll für eine gewerbliche Entwicklung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Dem Planungsziel entsprechend soll im Flächennutzungsplan die bisherige Darstellung „Gewerbliche Bauflächen“ in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert werden. Das Landschaftsprogramm stellt das Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ dar. Die Darstellung der „Flächen mit Klärungsbedarf gegenüber dem Flächennutzungsplan“ im Landschaftsprogramm entfällt.
Nach der Grobabstimmung, der öffentlichen Plandiskussion und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange war eine Weiterführung der Änderungsverfahren (…) nicht mehr vorrangig, die Priorität gegenüber anderen Änderungsverfahren niedrig.
Das Planungsziel sowie die Inhalte der Änderungsverfahren haben sich nicht verändert. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden unter Berücksichtigung der Priorität anderer Änderungsverfahren weitergeführt.“
Mit Schreiben vom 04.04.2019 hat die BSW dem Bezirk nun den Aufstellungsbeschluss und zugleich den Auslegungsbeschluss für diese Fläche übersandt und somit die gewünschte Fortführung des Verfahrens mitgeteilt. Ein konkretes Datum für die öffentliche Auslegung konnte noch nicht benannt werden, diese soll aber noch in 2019 stattfinden. Die Unterlagen, die öffentlich auslegen sollen, hängen dieser Drucksache an.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Fortführung des FNP- und LAPRO-Änderungsverfahrens zu der Fläche am Allermöher Deich zustimmend zur Kenntnis.
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