21-0419.01

Finanzierungslücke in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung schließen - Tarifvertragstreue sicherstellen

Mitteilung

Letzte Beratung: 29.09.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 5

Sachverhalt

 

Die Sozialbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.06.2020, Drucksache 21-0419, wie folgt Stellung:

 

 

Die Bezirksversammlung begrüßt die engagierte Arbeit der Bergedorfer Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung während der Coronakrise. Sie beklagt eine strukturelle Unterfinanzierung dieser Angebote und hat beschlossen:

 

„Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass im Doppelhaushalt 2021/2022 der Finanzbedarf der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Bezirk Bergedorf angemessen berücksichtigt wird, insbesondere, dass das infolge von Tariferhöhungen und Betriebskostensteigerungen entstandene strukturelle finanzielle Defizit der Einrichtungen vollständig ausgeglichen wird.“

 

Die Sozialbehörde hat mit Respekt die Ergebnisse einer Kurzstudie von Frau Prof. Voigts und Studierenden der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit während der ersten Phase der Corona-Pandemie zur Kenntnis genommen. Die Fachkräfte haben mit großem Engagement Kontakt zu den jungen Menschen gehalten, ihnen Anregungen für die Freizeit übermittelt und sie unterstützt. Auch aus den Bezirksämtern haben uns Nachrichten über die umfangreichen Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung erreicht. Umso mehr freut es uns, dass die niedrige Infektionsrate Anfang Juli eine Ausweitung dieser Angebote zugelassen hat.

 

Die Einrichtungen dieser Arbeitsfelder bilden einen wichtigen Teil der regionalen Infrastruktur. Deshalb sind sie in den letzten Jahren deutlich finanziell gestärkt worden. Die Rahmenzuweisungen Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit und die Rahmenzuweisung Förderung der Erziehung in der Familie Betriebsausgaben wurden im geltenden Haushalt von insgesamt rund 28,3 auf rund 30,5 Mio. Euro erhöht. Auch künftig sollen die Bevölkerungs- wie die Kostenentwicklung bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden. So hat sich der Senat in seinem Regierungsprogramm vorgenommen, für Zuwendungsempfängerinnen der Stadt möglichst eine Tarifvorsorge im Haushalt vorzuhalten, um strukturelle Tarifentwicklungen besser ausgleichen zu können.

 

Dabei müssen allerdings die Grundregeln zur Ausgabenbegrenzung eingehalten werden, um einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung legt der Senat alle zwei Jahre Eckwerte fest, in deren Rahmen die Fachbehörden ihre Planungen vornehmen. Dies ist für die Haushaltsjahre 2021/2022 noch nicht geschehen. Weil die Planungen noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit noch keine Aussagen über die künftige Mittelausstattung der regionalen Jugendhilfeinfrastruktur getroffen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.  

 

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