Finanzierung Bürgerhäuser 2021
Letzte Beratung: 26.11.2020 Hauptausschuss Ö 10.5
Jedes Bürgerhaus erhält die Mittel für die Finanzierung einer Personalstelle, die Mittel für die anfallenden Mieten und die Mittel für die Bewirtschaftung, vgl. hierzu Drs. XIX-1508.3.
Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Umsetzung dieses Beschlusses zu ermöglichen. Um den Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu ermöglichen, sind zusätzliche Mittel aus dem Quartiersfonds erforderlich.
Der Doppelhaushalt 2021/2022 wird voraussichtlich erst im Juni 2021 durch die Bürgerschaft beschlossen wer-den. Bis dahin gilt gemäß dem Rundschreiben der Finanzbehörde vom 19.08.2020 eine vorläufige Haushaltsführung, die für die Überbrückung des ersten Halbjahres ein begrenztes Finanzvolumen vorsieht, aus dem nur bereits bestehenden Projekte, gefördert werden können. Aus diesem Grunde ist zunächst von einem Ansatz in Höhe von 301.102,00 € auszugehen, welcher darüber hinaus mit einem Haushaltsvorbehalt in Höhe von 25 % versehen wird.
Für die Förderung der Bürgerhäuser schlägt die Verwaltung folgende Verteilung der Mittel vor:
Bürgerhaus |
Personalkosten |
Mietkosten |
Bewirtschaftung |
Ko-Finanzierung MGH* |
Zuwendung 2021 insgesamt |
Haus brügge |
76.721,00 € |
- € |
46.500,00 € |
10.000,00 € |
133.221,00 € |
KulturA |
76.721,00 € |
144.990,00 € |
58.500,00 € |
- € |
280.211,00 € |
Bürgerhaus Allermöhe |
76.721,00 € |
8.000,00 € |
74.700,00 € |
- € |
159.421,00 € |
Westibül |
76.721,00 € |
32.500,00 € |
70.499,00 € |
- € |
179.720,00 € |
P5 |
- € |
- € |
27.745,00 € |
- € |
27.745,00 € |
Kulturheim Billwerder |
- € |
- € |
22.000,00 € |
- € |
22.000,00 € |
Gesamt |
306.884,00 € |
185.490,00 € |
299.944,00 € |
10.000,00 € |
802.318,00 € |
Förderung Bürgerhäuser insgesamt |
802.318,00 € |
abzgl. Haushaltsansatz |
301.102,00 € |
abzgl. Sollzugang Miete KifaZ |
15.436,50 € |
abzgl. Sollzugang Miete KulturA |
144.990,00 € |
Benötigte Mittel QF |
340.789,50 € |
* Die Ko-Finanzierung MGH ist Bestandteil der Gesamtzuwendung und keine gesonderte Förderung, die on top gewährt wird.
Der Hauptausschuss stimmt stellvertretend für die Bezirksversammlung der Förderung der Bürgerhäuser im bezifferten Umfang zu.
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