Finale Abstimmung zur Errichtung eines Mountainbiketrails in Bergedorf
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.11
Auskunftsersuchen der BAbg Emrich, Wegner, Froh und Fraktion der CDU
Rabe und Fraktion der SPD
Meyns und Fraktion der FDP
Wie der Fachbehörde bekannt ist, gibt es eine fraktionsübergreifende politische Initiative in Bergedorf zur Errichtung und Legalisierung eines Mountainbiketrails in Bergedorf. Die Beratungen hierzu sind weit fortgeschritten. Leider ohne Beteiligung der Fachbehörde, die wiederholt die Entsendung eines Referenten zu diesem Thema abgelehnt hat. Es ist bemerkenswert, dass die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) den fachlichen Diskurs zu diesem Thema scheut und augenscheinlich auch die parlamentarischen Anfragen der Hamburgischen Bürgerschaft (Drucksachen 21/20267, 22/697, 22/2500) hierzu nur unwillig und wenig konstruktiv beantwortet. Dies verwundert umso mehr, da die BUKEA für den Bau eines Trails im Bezirk Altona dem Bezirk sogar zusätzliche Mittel bereitstellt. Insofern wird über dieses Auskunftsersuchen nochmals ermutigt und die Gelegenheit gegeben, das Gesprächsangebot des Umweltausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf anzunehmen.
Geplant ist, den bereits bestehenden Trail zwischen Friedhof und Holtenklinker Straße auf einer Fläche von ca. 200x200m als „Flow-Trail“ der einfachsten Kategorie (S1) zu legalisieren. Diese Fläche ist derzeit als Grünanlage und nicht als Waldfläche ausgewiesen. Im Volkspark wird unter diesen Voraussetzungen derzeit ein Trail mit staatlicher Unterstützung eingerichtet. Insofern kann in Bergedorf analog des Vorgehens im Volkspark verfahren werden, in Anlehnung an Regelungen zu Spielplätzen oder Skateranlagen, eine Nutzung durch Mountainbiker explizit zuzulassen.
Vor Ort gibt es kaum Nutzungskonflikte mit anderen Nutzern. Es ist zu erwarten, dass sich die Mountainbiker im Zuge der Ausweisung dieser offiziellen Strecke aus anderen Flächen, wie z.B. dem Bergedorfer Gehölz als Erholungswald, zurückziehen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zuständigkeit:
1) Ist es richtig, dass allein das Bezirksamt die Entscheidung über die Einrichtung von Mountainbiketrails in Bergedorf trifft (vgl. Drucksache 22/697, Frage 3) und damit auch die Bezirksversammlung diesbezüglich bindende Beschlüsse fassen kann?
Wenn ja, inwiefern sind BUKEA und/oder andere Behörden hier noch zu beteiligen?
Wenn nein, warum nicht?
2) In der Drucksache 22/2500, Frage 6, wird die Notwendigkeit einer FSC-Zertifizierung eines Trails verneint. In einer nicht öffentlichen Stellungnahme der BUKEA aus März 2021 wird dies wiederum als Voraussetzung angeführt. Was gilt?
3) Sind ggf. andere Genehmigungen seitens der Fachbehörden erforderlich?
Rechtliches:
4) Ist die Genehmigung eines Mountainbiketrails in einer Grünanlage zulässig?
Wenn nein, warum nicht und mit welchen Gründen konnte eine Genehmigung für die Anlage im Volkspark erteilt werden?
5) Können die Themen Haftung und Verkehrssicherheit, analog der Anlage im Volkspark, durch eine sicherheitstechnische Abnahme, regelmäßige Kontrollen und einer Jahreshauptinspektion gelöst werden? (vgl. Drs. 22/2500, Frage 9)
Wenn nein, warum nicht? Welche Alternativen oder zusätzlichen Maßnahmen wären im Rahmen einer Genehmigung erforderlich?
6) Zusätzlich ist geplant, mit einem örtlichen Verein einen Kooperations-/Gestattungsvertrag zu schließen. Hieraus ergeben sich Rechte und Pflichten, wie z.B. in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt, die Verkehrssicherheit zusätzlich zu kontrollieren. Wie bewertet die Fachbehörde unter Einbeziehung der positiven Erfahrungen anderer Bezirke mit diesem Instrument (vgl. Drs. 21/20267) diese ergänzende Möglichkeit?
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