20-1813.02

Fahrgastunterstand "Sülzbrack" am Zollenspieker

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12.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.11.2018, Drs. 20-1813.01, wie folgt Stellung:

 

Die entscheidende Voraussetzung für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle mit Platz für einen Unterstand ist die Vorbereitung der Nebenfläche. Die Haltestelle Sülzbrack befindet sich auf dem Hauptdeich, wo das Gelände unmittelbar nördlich der Straße stark abfällt. Es muss mit den zuständigen Stellen des Hochwasserschutzes abgestimmt werden, wie unter Aufrechterhaltung der Deichsicherheit die erforderliche Fläche hergerichtet und der barrierefreie Ausbau durchgeführt werden kann. Der barrierefreie Ausbau (u.a. die Buskapsteine) von Bushaltestellen und die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Fahrgastunterstandes liegen im Aufgabenbereich des zuständigen Straßenbaulastträgers. Dies ist in diesem Fall das Bezirksamt Bergedorf.

 

Nach Angaben der Hamburger Verkehrsverbund GmbH weist die Haltestelle insgesamt 35 Ein- und Aussteiger am Tag auf.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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