20-1452.04

Fachliche Vorabstimmung BUE / Bezirke

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 20-1452.03, wie folgt Stellung:

 

Die BUE hält an der Neuregelung der haushälterischen Veranschlagung der in der Rahmenzuweisung ‘Öffentliches Grün‘ enthaltenen Pflege- und Unterhaltungsmittel für die bezirklichen Friedhöfe und das Stadtbaummanagement fest. Die vorgesehenen Mittel sollen weiter in Zentralen Programmen (ZP) der BUE veranschlagt werden. Die Veranschlagung der Finanzierungserfordernisse für Friedhöfe und Stadtbäume ermöglicht eine gleiche bzw. sogar höhere Qualität der Mittelbereitstellung, da unterjährig auf abweichende Bedarfe flexibler reagiert werden kann. Die höhere Flexibilität und die Bündelung von Mitteln für spezifische Aufgaben liegt auch im Bezirksinteresse. Demgegenüber wiegt für die BUE das im Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf geltend gemachte Argument der nicht gegebenen Deckungsfähigkeit weniger schwer.

 

Zudem hat der Rechnungshof Hamburg (RH) bei seiner Prüfung des Bestattungswesens in 2017 im Hinblick auf die bezirklichen Friedhöfe Kostentransparenz und die Möglichkeit des Kostennachvollzugs eingefordert. Weiter hat er die Überführung der bezirklichen Friedhöfe auf die Hamburger Friedhöfe -AöR- als erforderlich dargestellt. Die Ergebnisvereinbarung hierzu ist von den Bezirksämtern unterschrieben worden. Auch Anforderungen der RH-Prüfung begründen nach Auffassung der BUE ein ZP für bezirkliche Friedhöfe, um das Steuerungserfordernis, welches die BUE auch für das Stadtbaummanagement geltend macht, im Hinblick auf das Friedhofswesen besser ausüben zu können.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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