20-1452

Fachliche Vorabstimmung BUE / Bezirke

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Änderungen des Aufgabenbereiches (AB) 291 bedürfen der Erläuterung und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

Die investiven Zweckzuweisungen (ZZ) wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen und die Mittel der Behörde für Umwelt und Energie r den Bau der Niederschlagswasserbehandlungsanlagen wurden zu einem Zentralen Programm wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen zusammengehrt. Die konsumtiven ZZ wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen werden ebenfalls in ein zentrales Programm überführt.

 

Folgendes Schaubild verdeutlicht dies:

 


 

Mit der geplanten Zusammenfassung der Rahmenzuweisungen, ehemals kleine wasserwirtschaftliche Maßnahmen, konsumtiver Ansatz, mit der Rahmenzuweisung Gewässerunterhaltung auf einem PSP-Element ab dem Doppelhaushalt 2019 / 2020 wird gleichzeitig der Gesamtansatz gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um ca. 37% abgesenkt.

 

Hier eine Übersicht der vergangenen Mittelzuweisungen:

 

HJ

kleine wasserwirtschaftl. Maßnahmen, konsumtiv

Gewässerunterhaltung

Summe B+C

2019/20

0

691

691

2018

173

833

1006

2017

173

809

982

2016

157

868

1025

2015

157

941

1098

2014

157

932

1089

2013

0

735

735

2012

0

735

735

 

 

 

 

 

nicht auskömmlich

 

 

 

auskömmlich

 

 

 

ausreichend

 

 

 

Eine umfassende Wahrnehmung und Umsetzung der Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung, einschließlich der Instandhaltung der baulichen Anlagen ist mit dem geplanten Ansatz nicht mehr machbar und müsste für eine ausreichende Aufgabenwahrnehmung um rund 400.000,- €her liegen. Eine entsprechende Stellungnahme der Bezirksamtsleitung an die BUE befindet sich in Vorbereitung.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

Keine.

 

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