Fachliche Vorabstimmung BUE / Bezirke
Die Änderungen des Aufgabenbereiches (AB) 291 bedürfen der Erläuterung und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Die investiven Zweckzuweisungen (ZZ) wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen und die Mittel der Behörde für Umwelt und Energie für den Bau der Niederschlagswasserbehandlungsanlagen wurden zu einem Zentralen Programm wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen zusammengeführt. Die konsumtiven ZZ wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen werden ebenfalls in ein zentrales Programm überführt.
Folgendes Schaubild verdeutlicht dies:
Mit der geplanten Zusammenfassung der Rahmenzuweisungen, ehemals kleine wasserwirtschaftliche Maßnahmen, konsumtiver Ansatz, mit der Rahmenzuweisung Gewässerunterhaltung auf einem PSP-Element ab dem Doppelhaushalt 2019 / 2020 wird gleichzeitig der Gesamtansatz gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um ca. 37% abgesenkt.
Hier eine Übersicht der vergangenen Mittelzuweisungen:
HJ |
kleine wasserwirtschaftl. Maßnahmen, konsumtiv |
Gewässerunterhaltung |
Summe B+C |
2019/20 |
0 |
691 |
691 |
2018 |
173 |
833 |
1006 |
2017 |
173 |
809 |
982 |
2016 |
157 |
868 |
1025 |
2015 |
157 |
941 |
1098 |
2014 |
157 |
932 |
1089 |
2013 |
0 |
735 |
735 |
2012 |
0 |
735 |
735 |
|
|
|
|
|
nicht auskömmlich |
|
|
|
auskömmlich |
|
|
|
ausreichend |
|
|
Eine umfassende Wahrnehmung und Umsetzung der Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung, einschließlich der Instandhaltung der baulichen Anlagen ist mit dem geplanten Ansatz nicht mehr machbar und müsste für eine ausreichende Aufgabenwahrnehmung um rund 400.000,- € höher liegen. Eine entsprechende Stellungnahme der Bezirksamtsleitung an die BUE befindet sich in Vorbereitung.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Keine.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.