Erstmals Abschiebung aus dem Kirchenasyl in Hamburg
Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2
Auskunftsersuchen
der BAbg. Potthast, Brodbeck, Vlamynck und Fraktion der GRÜNEN
Am 30. September 2024 wurde in Hamburg erstmals eine Person aus dem Kirchenasyl abgeschoben. Die 29-jährige Person, die sich in der Obhut einer katholischen Pfarrei in Lohbrügge befand, wurde nach Angaben der Behörde für Inneres und Sport nach Schweden überstellt. Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Prüfung möglicher individueller Härtefälle abgelehnt.
Die betroffene Person stammt ursprünglich aus Afghanistan und lebte nach ihrer Ausreise vor neun Jahren zunächst in Schweden, wo ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Im Frühjahr 2024 kam sie nach Deutschland, jedoch wies das BAMF ihren Asylantrag aufgrund fehlender Zuständigkeit ab. Im Sommer suchte sie schließlich Schutz im Kirchenasyl.
Kirchenasyl in Deutschland ist eine Praxis, bei der Kirchengemeinden Schutzsuchenden nach einer individuellen und sorgfältigen Prüfung vorübergehend Unterschlupf gewähren. Das Kirchenasyl ist nicht gesetzlich geregelt, sondern erfolgt üblicherweise unter Duldung der staatlichen Behörden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Inneres und Sport:
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