Erlass einer Richtlinie zur Förderung von Vorhaben für und von Bergedorfer Bürgern/Bürgerinnen aus Mitteln der Bezirksversammlung Bergedorf (Vergabe von Sondermitteln)
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum § 46 der Landeshaushaltsordnung (VV zu § 46 LHO, Zuwendungen) hat die Bewilligungsbehörde, hier das Bezirksamt Bergedorf, für geeignete Zuwendungsbereiche Förderrichtlinien zu erlassen. Diese Richtlinien enthalten dann fachspezifische Regelungen für Förderprogramme und sind unter Beachtung der „Grundsätze für Förderrichtlinien“ (Anlage 5 zur VV zu § 46 LHO) zu entwickeln.
Das Bezirksamt hatte einen Entwurf für eine solche Förderrichtlinie den Fraktionen zur Beratung zur Verfügung gestellt und in einem gemeinsamen Treffen mit Vertretern der Fraktionen diskutiert. Die sich aus diesem Gespräch ergebenen Änderungsvorschläge sind in den jetzt vorliegenden Entwurf übernommen worden.
Die Bezirksversammlung nimmt den Entwurf der Förderrichtlinie Sondermittel zu Kenntnis und verweist diesen zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss.
Entwurf Richtlinie zur Förderung von Vorhaben für und von Bergedorfer Bürgern/Bürgerinnen aus Mitteln der Bezirksversammlung Bergedorf (Vergabe von Sondermitteln)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.