20-0816.03

Ergebnis des einphasigen städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens zur Entwicklung des Stuhlrohrquartiers

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Für das Stuhlrohrquartier am westlichen Schleusengraben hat das Wohnungsunternehmen BUWOG im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf im Oktober 2016 ein städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachterverfahren ausgelobt. Acht interdisziplinäre Teams haben ihre Entwürfe ihm Dezember abgegeben.

Das Preisgericht tagte am 11.01.2017 und hat sich einstimmig für den städtebaulichen Entwurf von raumwerk Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung  in Zusammenarbeit mit GHP Landschaftsarchitekten entschieden. Der Siegerentwurf besteht aus vier Hauptelementen: den erhaltenswerten Stuhlrohrhallen, drei Punkthäusern, die in einem zentralen Wasserbecken stehen, einem Hochpunkt am Schleusengraben und vier Wohnblöcken mit grünen Innenhöfen.

Das Büro Claussen-Seggelke wurde mit der Verfahrensbetreuung beauftragt und wird dem Stadtentwicklungsausschuss in der Februar-Sitzung alle eingereichten Entwürfe näher erläutern und dabei insbesondere auf den ersten Preis eingehen. Das Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens ist die Grundlage des zu erarbeitenden Bebauungsplans.

Sofern dieses Ergebnis die Zustimmung des Stadtplanungsausschusses findet, könnte das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des Gutachterverfahrens für das Stuhlrohrquartier zur Kenntnis und stimmt der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu.

 

 

Anhänge

 

keine