Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich bereits am 07. September 2016 mit der Entwicklung des Stuhlrohrquartiers beschäftigt. In dieser Sitzung wurden der geplante Kommunikationsprozess und die Grundzüge des geplanten einphasigen städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens vorabgestimmt.
Inzwischen hat der Kommunikationsprozess begonnen. Am 17. September hat eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden.
Weiterhin wurde das Programmheft für das Gutachterverfahren ausgearbeitet und am 21. September in einem Arbeitskreis mit Vertretern der Politik abgestimmt.
Wesentliche Inhalte des Programmheftes sind folgende Punkte:
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Ziel ist die Entwicklung eines attraktiven, lebendigen, urbanen Quartiers in direkter Wasserlage zum Schleusengraben.
- Für das Quartier wird eine bisher in Bergedorf nicht erreichte Dichte angestrebt, die damit über das in der Umgebung vorhandene Maß hinausgeht. Das neue Quartier muss sich auf den Kontext der Bergedorfer Innenstadt beziehen.
- Es wird ein Höchstmaß an städtebaulicher, stadtgestalterischer und freiraumplanerischer Qualität erwartet.
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Es sind überwiegend Wohnnutzungen mit ergänzenden Gewerbenutzungen und kleinteiligem, auf das Quartier bezogenem Einzelhandel vorgesehen.
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Es soll eine Mischung verschiedener Gebäudetypologien realisiert werden. 30% der Wohnungen sollen gefördert hergestellt werden.
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Die Stuhlrohrhallen sind denkmalgeschützt und entsprechend zu erhalten. Sie sind identitätsstiftend für das Quartier.
- Entlang des Schleusengrabens ist eine promenadenähnliche Fuß- und Radwegeverbindung herzustellen, die Teil der geplanten durchgehenden Verbindung vom Bergedorfer Zentrum in die Vier- und Marschlande wird.
- Aufgrund der hohen Vorbelastung des Quartiers durch Lärmeinträge ist besonders darauf zu achten, dass die Gebäudestellung, die Architektur und die Ausführung der Wohngebäude so konzipiert sind, dass Lärmkonflikte ausgeschlossen werden.
- Die äußere Erschließung ist grds. vom Weidenbaumsweg und von der Stuhlrohrstraße (möglichst im Bereich vorhandener Überfahrten) vorzusehen. Die innere Erschließung soll auf das notwendige Maß reduziert werden. Bei der Konzeption der Pkw-Stellplätze und Fahrradstellplätze sind Angebote für Sharing-Nutzungen und auch Lademöglichkeiten für Elektromobilität zu berücksichtigen.
- Erwartet wird, dass aufgrund der innerstädtischen Lage und der angestrebten Verdichtung ein besonderes Angebot an wohnortnahen, attraktiven und vielfältig nutzbaren Freiräumen entwickelt wird.
- Auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung, des Hamburger Klimaschutzkonzeptes und des vorgesehenen Klimaschutzkonzeptes für den Bezirk Bergedorf werden besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gestellt.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05. Oktober 2016 wird ein Vertreter des Büros Claussen-Seggelke anwesend sein und die wesentlichen Inhalte der Auslobung noch einmal vorstellen sowie für Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen zur Verfügung stehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die entsprechenden Vertreter für die Jury zu benennen.