Bebauungsplanverfahren Bergedorf 105 ("Stuhlrohrquartier") hier: Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion
Für die städtebauliche Entwicklung des Stuhlrohrquartiers wurde nach einem öffentlichen Dialog im Rahmen einer Informationsveranstaltung ein Gutachterverfahren durchgeführt. Anschließend hatte die Öffentlichkeit in einer „Gläsernen Werkstatt“ die Möglichkeit, ihre Ideen zur Entwicklung des Quartiers mit den beteiligten Büros anhand erster Entwürfe zu diskutieren. Die Entscheidung über den bevorzugten Entwurf erfolgte durch eine Jury aus Politik, Verwaltung und Projektentwickler. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens wurde im Rahmen einer Ausstellung veröffentlicht.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 01. Februar 2017 beschlossen, für das Stuhlrohrquartier ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten (Drucksache 20-0816.03). In der Sitzung am 03. Mai 2017 (Drucksache 20-0816.04) hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, im weiteren Verfahren einen Architekturwettbewerb durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort angemessene Nutzung in Form von städtischem Wohnen und ergänzenden gewerblichen Nutzungen zu schaffen. Die unmittelbar am Schleusengraben liegenden Flächen sollen als Teil einer grünen Wegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in die Vier- und Marschlande entwickelt werden.
Die Grundzüge der Planung wurden am 16. Juni 2017 mit den Fachdienststellen abgestimmt.
Vorgesehen ist, das Gebiet als „Urbanes Gebiet“ nach der im Mai geänderten Baunutzungsverordnung festzusetzen. Mit dieser neuen Baugebietskategorie steht ein Instrument zur Verfügung, das Planen in innerstädtischen Gebieten zu erleichtern. Sie berücksichtigt eine räumliche Nähe von wichtigen Funktionen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur, Erholung bzw. Freizeit. Im Unterschied zu Mischgebieten müssen die Prägungen durch Wohnnutzungen einerseits und sonstigen Nutzungen andererseits nicht annähernd gleich sein. Ein Mindestmaß an unterschiedlichen Nutzungen ist jedoch erforderlich. Gleichzeitig wird eine stärkere Verdichtung ermöglicht. Im Hinblick auf gewerbliche Immissionen sollen in Urbanen Gebieten höhere Werte zulässig werden.
Im weiteren Verfahren werden insbesondere folgende Themen zu betrachten sein: Bauliche Dichte bzw. Höhe, Untersuchung der Auswirkungen auf die äußere Erschließung, Verteilung der öffentlichen bzw. privaten Erschließung, Lärmschutz, Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, Ansiedlung von Einrichtungen für die Kindertagesbetreuung und die Freizeit, Freiflächenqualität, Wasserbecken, Mobilitätskonzept, Anbindung an übergeordnete Wegebeziehungen, Architekturwettbewerb. Eine Bebauungsplanskizze, welche die derzeitigen Grundzüge der Planung darstellt, ist als Anlage beigefügt. Nunmehr soll für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs eine öffentliche Plandiskussion stattfinden. Sie soll am 09.10.2017 ab 18:30 Uhr im Lichtwarkhaus stattfinden (Einlass ab 18:00 Uhr).
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung der öffentlichen Plandiskussion zu.
Bebauungsplanskizze