Die Mitglieder der Bezirksversammlung Bergedorf haben in ihrerSitzung am 29.01.26 über den Bericht des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zum Entwurf einer Geschäftsordnung für denInklusionsbeirat Bergedorf– Drucksache 22-0650 - und die Beschlussvorlage zur Geschäftsordnung zur Einsetzung eines Inklusionsbeirates– Drucksache 22-0650.01 - beraten.
Beide Drucksachen wurden mit Ermächtigung zur abschließenden Beschlussfassung in den Hauptausschuss überwiesen.
Weiterhin wurde in derSitzung am 29.01.26 der Antrag zur Einsetzung eines Fachausschusses für Haushalt und Vergabe– Drucksache 22-0660 – mehrheitlich beschlossen.
Die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Bergedorfwird um folgende Punkte ergänzt:
§ 47
Fachausschuss für Haushalt und Vergabe
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Die Bezirksversammlung setzt einen Fachausschuss für Haushalt und Vergabe ein, der bei Haushaltsvoranschlägen, Rahmenzuweisungen, Vergabethemen und bei der Verteilung der Mittel der Bezirksversammlung (Sondermittel, Quartiersfonds, Förderfonds usw.) mitwirkt.
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Der Ausschuss tagt in der Regel vierteljährlich oder wenn das vorsitzende Mitglied bei Bedarf den Ausschuss einberuft.
§ 48
Inklusionsbeirat
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Die Bezirksversammlung Bergedorf setzt einen Inklusionsbeirat ein, der die Bezirksversammlung, ihre Ausschüsse und die Verwaltung zu Fragen der Inklusion und Behindertenarbeit in allen Lebensbereichen berät.
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Der Beirat kann sich mit eigenen Empfehlungen und Anregungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung oder zur Beseitigung oder Verhinderung von Benachteiligungen an die Bezirksversammlung, ihre Ausschüsse oder die Verwaltung wenden.
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An den Sitzungen der Fachausschüsse kann ein Mitglied des Inklusionsbeirates teilnehmen. Zu inklusionsrelevanten Themen kann der Inklusionsbeirat schriftlich Stellung nehmen in Form von Stellungnahmen oder Eingaben.
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Das vorsitzende Mitglied des Inklusionsbeirates, ersatzweise das stellvertretende vorsitzende Mitglied des Inklusionsbeirates oder ein durch das vorsitzende Mitglied des Inklusionsbeirates benanntes stimmberechtigtes Beiratsmitglied kann beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration teilnehmen.
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Die Tätigkeit im Inklusionsbeirat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten für die Teilnahme an den Beiratssitzungen keine Entschädigungen.
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Der Beirat informiert den Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zur Mitte und zum Ende seiner Amtszeit über seine Aktivitäten.
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Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel kann dem Inklusionsbeirat aus dem Einzelplan des Bezirksamtes Bergedorf jährlich bis zu 4.000 € als Verfügungsmittel zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Die bisherigen §§ 47 und 48 der Geschäftsordnung werden mit fortlaufender Nummerierung angefügt.