Entwicklung der Straftaten in und in der Umgebung der Bergedorfer Bahnhöfe
Letzte Beratung: 25.04.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5
Auskunftsersuchen
der BAbg. Emrich, Froh, Eggebrecht
und Fraktion der CDU
Der Bergedorfer Bahnhof gehört seit 2020 sowohl als Bus- wie auch als S-Bahn-Haltestelle kontinuierlich zu den zehn Hamburger Haltestellen mit den meisten Polizeieinsätzen. Die anderen Bergedorfer Bahnhöfe, Nettelnburg, Allermöhe, Billwerder-Moorfleet und Mittlerer Landweg rangieren leider auch nicht gerade am Ende dieser Statistik.
Für die Akzeptanz und die Entwicklung des ÖPNV ist es, neben dem ausreichenden Angebot und der Zuverlässigkeit, von großer Bedeutung, dass auch ein subjektives Sicherheitsgefühl gegeben ist. Die Anbieter des ÖPNV haben dies erkannt. Im Rahmen der „Sicherheitsvereinbarung ÖPNV – Hamburg“ wird kontinuierlich mit allen Kooperationspartnerinnen und -partnern an der Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste in den Fahrzeugen und Haltestellen gearbeitet. Dies schließt auch die Ausweitung des Videoschutzes mit ein.
Leider wird von der Bergedorfer Koalition kontinuierlich jeder Ansatz eines Videoschutzes in und am Bergedorfer Bahnhof abgelehnt.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß den Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden. Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Die Auswertung einer einzelnen Straße, Adresse oder dem „Umfeld von“ ist in der PKS nicht vorgesehen.
Seit dem 1. Januar 2017 werden durch die Polizei Hamburg in der PKS Tatörtlichkeiten wie beispielsweise „Bahnsteig“, „sonstige Tatörtlichkeit Bahnhof“ und „Bahnanlage“ gesondert erfasst; nach Bahnhöfen (Fern-, S- und U-Bahnhöfe) oder Bahnlinien (Fern-, S- und U-Bahnen) wird hierbei nicht differenziert. Die Berechnung erfolgt standardisiert nur für das gesamte Hamburger Stadtgebiet. PKS-Auswertungen zu einzelnen Bahnhöfen sind nur dann möglich, wenn sich in einem Ortsteil lediglich ein Bahnhof befindet. In dem Ortsteil 602 (Bergedorf) befinden sich die beiden Bahnhöfe Bergedorf und Nettelnburg, im Ortsteil 611 (Billwerder) die Bahnhöfe Allermöhe, Mittlerer Landweg und Billwerder-Moorfleet. Eine Aussage über die Entwicklung der Straftaten kann nur für den Ortsteil insgesamt aber nicht für die einzelnen Bahnhöfe getroffene werden.
Eine Auswertung zu Tatörtlichkeiten auf Ortsteilebene kann aus technischen Gründen lediglich für das aktuelle Jahr und das Vorjahr (2023) erfolgen. Zu den Zahlen aus dem Jahr 2022 siehe Drs. 21-1759 der Bezirksversammlung Bergedorf.
Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellungen bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den zuständigen Ermittlungsdienststellen der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren zehntausend Akten ist in der für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Im Übrigen siehe Anlage.
Nein. Nach Einschätzung der Polizei ist die Kriminalitätslage an sämtlichen Bahnhöfen des Bezirks Bergedorf unauffällig.
Siehe Drs. 21-1759 der Bezirksversammlung Bergedorf. Im Übrigen befinden sich die in Rede stehenden Bahnhöfe in der Region Bergedorf in originärer Zuständigkeit der Bundespolizei.
Die Videoüberwachung ist ein unterstützendes Einsatzmittel, das der Polizei ein zügigeres Einschreiten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ermöglicht und im Einzelfall analog der Videoaufzeichnung im öffentlichen Personenverkehr im Strafverfahren herangezogen werden kann. Zudem kann eine Videoüberwachung im Sinne der Frage das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung steigern und Straftaten präventiv entgegenwirken. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass insbesondere Gewalttaten im öffentlichen Raum häufig im Affekt begangen werden. Täterinnen und Täter, die sich in psychischen Ausnahmezuständen befinden oder alkoholisiert sind, werden durch die Videoüberwachung oftmals nicht von der Begehung ihrer Taten abgehalten.
zuständig?
Für die Videoüberwachung im Bahnhofsgebäude sowie auf den Bahnsteigen am Bergedorfer Bahnhof wären die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei originär zuständig. Durch die Deutsche Bahn AG erfolgt die Videoüberwachung zu betrieblichen Zwecken. Die Bundespolizei ist befugt, eine Videoüberwachung einzusetzen, um Gefahren für Anlagen und Einrichtungen der Bahn und der sich dort befindlichen Personen und Sachen zu erkennen. Zu den Anlagen zählen der gesamte Bahnhofsbereich, u.a. die Bahnhofshalle, die Zu- und Abgänge zu den Bahnsteigen, sowie die Bahnsteige selbst.
Für den Bereich der Bahnhofsvorplätze an den Bergedorfer Bahnhöfen wäre die Polizei Hamburg zuständig, da diese Flächen nicht zum Hausrechtsbereich der Deutschen Bahn AG gehören, nicht dem Bahnbetrieb gewidmet sind und es sich damit um einen allgemeinen öffentlichen Bereich handelt.
Befinden sich im Bereich des Bahnhofsvorplatzes Haltestellen für Busse, läge die Zuständigkeit bei der Hamburger Hochbahn AG.
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