Entsendung eines Mitgliedes der Bezirksversammlung in das Auswahlgremium zum Inklusionsbeirat Bergedorf (§ 5 GO)
Letzte Beratung: 13.08.2026 Hauptausschuss Ö 4
Auf Grundlage der von der Bezirksversammlung Bergedorf beschlossenen Geschäftsordnung des Inklusionsbeirats Bergedorf ist gemäß § 5 GO ein Mitglied der Bezirksversammlung in das Auswahlgremium zu entsenden, das die Vorbereitung der Wahl des Inklusionsbeirats begleitet.
Zusammensetzung des Auswahlgremiums
Das Auswahlgremium besteht aus drei Mitgliedern:
Aufgaben des Auswahlgremiums
Selbstvertretung (9 Plätze): Sollten mehr Bewerbungen als Plätze vorliegen, nimmt das Auswahlgremium eine gewichtete Auswertung vor und bereitet die Vorschlagsliste inkl. Nachrückerliste nachvollziehbar dokumentiert für die Bezirksversammlung auf. Die Wahl der neun Vertreter:innen erfolgt durch die Bezirksversammlung (§ 4 Abs. 1 GO).
Behindertenhilfe (4 Plätze): Die Vertreter:innen der Behindertenhilfe werden von der Bezirksversammlung gewählt (§ 4 Abs. 3 GO). Das Auswahlgremium sammelt und bereitet die entsprechenden Vorschläge auf.
Politische Vertreter:innen (2 Plätze): Die zwei politischen Vertreter:innen werden aus den Reihen der Bezirksversammlung von der Bezirksversammlung gewählt (§ 4 Abs. 4 GO).
Zeitlicher Rahmen
Damit der Zeitplan (siehe Drs. 22-0842) eingehalten werden kann, soll die Terminfindung für das Auswahlgremium in der ersten Septemberhälfte 2026 erfolgen. Die Mitteilung über das entsandte Mitglied ist bis zum 31.08.2026 an das Fachamt Sozialraummanagement zu übermitteln.
Um den engen Zeitplan einzuhalten, wird der Hauptausschuss gebeten, die Entsendung anstelle der Bezirksversammlung vorzunehmen
Der Hauptausschuss beschließt anstelle der Bezirksversammlung, ein Mitglied der Bezirksversammlung in das Auswahlgremium zum Inklusionsbeirat Bergedorf gemäß § 5 GO zu entsenden.
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