Entgeltgerechtigkeit in Bergedorf durchsetzen
Letzte Beratung: 10.04.2019 Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz Ö 4
Antrag der BAbg. Winkler, Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel- Fraktion DIE LINKE
Mit den Gedenkfeierlichkeiten zu 100 Jahre Frauenwahlrecht ist auch das Thema Gleichstellung von Mann und Frau wieder stärker ins Bewusstsein der Gesellschaft gerückt.
Einer der wesentlichen Kernpunkte in der noch fehlenden Gleichstellung in ganz Deutschland, Hamburg und damit auch in Bergedorf ist die ökonomische Ungleichstellung der Geschlechter. Ob nun 21 Prozent weniger Lohn oder "bereinigte 6 Prozent" für Frauen betrachtet werden, ziehen sich die Folgen für Frauen bis in eine äußerst niedrige Rente. Damit ist u. a. Altersarmut besonders bei Frauen vorprogrammiert.
Die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die eigentlich durch das Grundgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz rechtlich gestützt ist, steht in vielen Betrieben und Einrichtungen nur auf dem Papier, d. h., rechtliche Gebote existieren, werden aber faktisch nicht umgesetzt. Die Einhaltung der gültigen Rechtsnormen wird nicht oder nicht ausreichend in Bezug auf die Entgeltgleichheit bei Frauen und Männern kontrolliert. Da auch das Gleichstellungstransparenzgesetz unverbindlich bleibt, wird sich in der Anpassung der Gehälter nicht viel ändern.
Wir sehen aber eine Chance für Veränderung in der Verknüpfung von Kontrolle und sofortigen Sanktionen gegenüber säumigen Arbeitgeber/-innen. Die Nachweispflicht kann nicht weiter bei den Arbeitnehmer/-innen liegen, da sie kaum eine Chance haben, durch die fehlende Transparenz das Lohngefüge des eigenen Betriebes zu durchschauen.
Nachweise für ungleiche Lohnzahlungen könnten z. B. die Prüfverfahren "eg-check" oder "logib-d" bringen. Der Entgeltgleichheits-Check ermittelt nicht nur mögliche Ungleichbehandlung, sondern deckt auch konkrete Ursachen und versteckte Diskriminierung auf und kann helfen, diese zu beseitigen.
Dies vorausgeschickt finden wir es für den Bezirk Bergedorf besonders wichtig, dass öffentliche Aufträge nur an solche Betriebe und Einrichtungen gehen, die sich selbst dem Entgeltgleichheits-Check unterziehen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
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