21-0238

Energetische Sanierung des Rathauses

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.01.2020
28.11.2019
Sachverhalt

 

Zur Frage, ob eine energetische Sanierung des Rathauses in Betracht kommen würde, nimmt die Spinkenhof GmbH nach einer Ortsbegehung mit Energieberater wie folgt Stellung:

 

„Durch den Energieberater wurde augenscheinlich geprüft, welche Maßnahmen bereits umgesetzt und welche sich noch anbieten könnten. Nach Sichtung des Gebäudes sowie Erhalt des Berichts von ========== (Energieberater) kann festgehalten werden, dass zum Teil bereits energetische Maßnahmen ausgeführt wurden. Außerdem sind generell bekannte energetische Maßnahmen denkmalrechtlich nicht ausführbar, siehe hierzu Anlage.

 

Das einzig erkennbare Einsparpotenzial liegt zurzeit beim Austausch der Heizkessel. Da die vorhandenen Kessel nicht nur das Rathaus, sondern auch das Standesamt und BZA Bergedorf versorgen, wäre eine zusätzliche Einsparung auch für die anderen Gebäude möglich.

 

Notwendige Instandsetzungen werden, je nach zeitlicher Relevanz, kurz- bis mittelfristig eingeplant und umgesetzt. Da die Heizungsanlage sich noch in einem funktionstüchtigen Zustand befindet, ist die Erneuerung der Heizungsanlage in der Budgetplanung nicht vorgesehen und kommt in naher Zukunft nicht in Betracht.“

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Begehungsbericht