21-0126

Einsetzen einer Arbeitsgruppe/Steuerungsgruppe "Jugendhilfeplanung

Antrag

Letzte Beratung: 22.10.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 3

Sachverhalt

 

Antragsteller: Stefan Thomsen (Vorsitzender) und Elsbeth Elsner (stellv. Vorsitzende)

 

 

Der Jugendhilfeausschuss der vorhergehenden Legislaturperiode hat sich dafür ausgesprochen in der neuen Legislaturperiode eine umfangreiche Jugendhilfeplanung für den Bezirk Bergedorf unter Beteiligung externer Expertise durchzuführen.

 

Der Bezirk hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Neue Quartiere sind entstanden, entstehen noch oder werden in Aussicht genommen. Die Bevölkerungsstruktur verändert sich und auch die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Familienhilfe, Beratung und Unterstützung  wandeln sich. Neue Aufgabenfelder sind ebenso wie neue Herausforderungen entstanden. Dies alles bedarf eines ganzheitlichen Blicks auf die Aufgabenstellung und Gestaltung der Hilfen und Angebote im Bezirk.

 

Die einzusetzende Steuerungsgruppe soll diesen Prozess vorbereiten, operationalisieren und moderieren, Transparenz und Kontinuität gewährleisten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Jugendhilfeausschuss

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss wird gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine breite und umfassende Planung/Übersicht der Angebote der Jugend- und Familienhilfe für den Bezirk durchführen. Dabei ist unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten externe Expertise mit einzubeziehen.

 

 

  1. Jugendhilfeausschuss und Verwaltung werden auf der Oktobersitzung eine erste Übersicht über das Planungsvolumen und die zu berücksichtigenden Themenfelder vorstellen.
  2. Auf der Oktobersitzung wird der Jugendhilfeausschuss über die Einsetzung einer Arbeitsgruppe – im Folgenden „Steuerungsgruppe“ genannt – beschließen. Dabei sind Arbeitsauftrag und Umfang, Zusammensetzung und Zeitplan zu beschließen.

 

  1. Die Bezirksversammlung wird mittels Berichts über das Vorhaben informiert, die Verwaltung wird aufgefordert, die Bereitstellung notwendiger Planungsmittel einzuwerben."

 

 

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