20-1721.02

Einbahnstraßenregelung Schulenburgring

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.09.2018, Einbahnstraßenregelung Schulenburgring, Drucksache 20-1721.01, nimmt die Behörde für Inneres und Sport, Polizeikommissariat 43, wie folgt Stellung:

 

Die Förderung der Schulwegsicherung hat im gesamten Aufgabenspektrum der Polizei Hamburg einen sehr hohen Stellenwert und ist Teil der täglichen Praxis der Straßenverkehrsbehörde (StVB).

 

Der Schulenburgring hat eine Gesamtlänge von 620 m. Von der östlichen Einfahrt der Mendelstraße bis zum Parkplatz des Gymnasium Bornbrook sind es 140 m.

 

Wie vor einigen anderen Schulen ergaben sich in der Vergangenheit temporäre Probleme durch „Wendemanöver“ und Kurzparken der sogenannten „Elterntaxis“ auf den o. g. 140 m. Verkehrsunfälle sind bei der Polizei an dieser Stelle bisher aber nicht registriert.

 

Bauarbeiten zur Erweiterung des Gymnasium Bornbrook machten es notwendig, auf gesamter Länge des Schulenburgrings, eine in westliche Richtung verlaufende, provisorische Einbahnstraßenregelung einzurichten. Damit entspannte sich die Verkehrssituation zu Schulbeginn und Schulende, da kein gegenläufiger Verkehr zu beachten war und „Wendemanöver“ entfielen.

 

Die Schulleitung und Elternvertreter befürworten diese Verkehrsführung und wünschen eine dauerhafte Einbahnstraßenregelung.

 

Die durch die Straßenverkehrsbehörde eingeleitete Prüfung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Bergedorf.

Bei mehreren Ortsterminen wurden seitens der Beteiligten festgestellt, dass die Bringe- und Abholverkehre der Elternschaft ursächlich für die teils unübersichtlichen Verkehrssituationen sind.

Es wurde aber auch festgestellt, dass die bauliche Gestaltung der Gehwege und Nebenflächen gerade bei Schulbeginn nicht für die hohe Anzahl der Schüler ausgelegt ist.

 

Seitens der beteiligten Behörde (Schulbau und B/BA) sind Übertragungen von Grundstücksflächen zur Verbreiterung der Schulwege beabsichtigt.

 

Bevor durch die StVB eine Einbahnstraßenregelung angeordnet wird und sämtliche Anwohner und Anlieger des Schulenburgrings gezwungen werden, nicht unerhebliche Umwege in Kauf nehmen zu müssen, sollte eine von MR in Aussicht gestellte Verbreiterung des Gehweges (vor dem Schulgelände) abgewartet werden.

 

Diese Gehwegverbreiterung kann nach Einschätzung der StVB zu einer Entspannung beitragen.

 

Die nach der Fertigstellung anschließenden Verkehrsbeobachtungen werden in eine abschließende Prüfung einfließen.

 

 

 

 

Das Bezirksamt plant die Verbreiterung der Nebenflächen zwischen Mendelstraße und Gymnasium Bornbrook im ersten Halbjahr 2019, um die Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr zu erhöhen. Danach wird das Polizeikommissariat die neu geschaffene Situation erneut überprüfen und den Antrag endgültig bearbeiten können.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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