Eigenständige Wege für Fuß- und Radverkehr am Schleusengraben
Antrag des BAbg. Fleige und GRÜNE Fraktion
des BAbg. Kubat und FDP Fraktion
Der in Planung befindliche Schleusengrabenweg ist in dem am 23.02.2017 von der Bezirksversammlung verabschiedeten Radverkehrskonzept Bergedorf als bezirkliche Veloroute mit eigenständigem Geh- und Radweg vorgesehen (Radverkehrskonzept S. 78 bis 88).
In der Präsentation, mit der die Planungen für den Schleusengrabenweg am 08.05.2018 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt worden sind, finden sich jedoch keine Anhaltspunkte, dass eine Unterteilung der Wegfläche durch Elemente wie die im Radverkehrskonzept skizzierten (ebenda S. 80) oder ähnliche vorgesehen wäre. Den vorgelegten Plänen ist vielmehr zu entnehmen, dass ein gemeinsamer Geh-/Radweg in einer Breite von 4,50 – 5,00 m angelegt werden soll. Von Vertretern der Verwaltung ist dies kürzlich mündlich bestätigt worden.
Wir lehnen einen gemeinsamen Geh-/Radweg ab, da es unausweichlich zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern kommen wird. Schließlich ist die Fläche nicht nur als Verkehrsweg, sondern auch als eine Flaniermeile mit Aussichtsplattformen und Stegen geplant, auf der kein Fußgänger mit Radfahrern rechnet, die den Weg im Sinne einer Veloroute als zügige Verbindung in die Bergedorfer Innenstadt nutzen. Auf Grund der Örtlichkeit ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und wäre infolge dessen mit vielen Konflikten zu rechnen.
1. Auf dem Schleusengrabenweg werden entsprechend dem Bergedorfer Radverkehrskonzept eigenstängige Wege für Fußgänger und Radfahrer realisiert.
2. Der Radweg wird mit einem glatten, für den Alltagsradverkehr geeigneten Wegebelag befestigt (Betonpflaster oder Asphalt).
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