21-0222

Eigenständige Wege für Fuß- und Radverkehr am Schleusengraben

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

Antrag des BAbg. Fleige und GRÜNE Fraktion

des BAbg. Kubat und FDP Fraktion

 

Der in Planung befindliche Schleusengrabenweg ist in dem am 23.02.2017 von der Bezirksver­sammlung verabschiedeten Radverkehrskonzept Bergedorf als bezirkliche Veloroute mit eigen­ständigem Geh- und Radweg vorgesehen (Radverkehrskonzept S. 78 bis 88).

 

In der Präsentation, mit der die Planungen für den Schleusengrabenweg am 08.05.2018 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt worden sind, finden sich jedoch keine Anhaltspunkte, dass eine Unterteilung der Wegfläche durch Elemente wie die im Radverkehrskonzept skizzier­ten (ebenda S. 80) oder ähnliche vorgesehen wäre. Den vorgelegten Plänen ist vielmehr zu entnehmen, dass ein gemeinsamer Geh-/Radweg in einer Breite von 4,50 – 5,00 m angelegt werden soll. Von Vertretern der Verwaltung ist dies kürzlich mündlich bestätigt worden.

 

Wir lehnen einen gemeinsamen Geh-/Radweg ab, da es unausweichlich zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern kommen wird. Schließlich ist die Fläche nicht nur als Verkehrsweg, sondern auch als eine Flaniermeile mit Aussichtsplattformen und Stegen geplant, auf der kein Fußgänger mit Radfahrern rechnet, die den Weg im Sinne einer Veloroute als zügige Verbindung in die Bergedorfer Innenstadt nutzen. Auf Grund der Örtlichkeit ist mit einem hohen Verkehrs­aufkommen und wäre infolge dessen mit vielen Konflikten zu rechnen.

 

 

Petitum/Beschluss

1.       Auf dem Schleusengrabenweg werden entsprechend dem Bergedorfer Radverkehrskon­zept eigenstängige Wege für Fußgänger und Radfahrer realisiert.

2.       Der Radweg wird mit einem glatten, für den Alltagsradverkehr geeigneten Wegebelag befestigt (Betonpflaster oder Asphalt).

 

 

Anhänge

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