21-0321

Durchfeuchtung in den Wohnungen am Gleisdreieck

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Bereits mit Übergabe des Wohngebietes Gleisdreieck an den neuen Eigentümer SAGA war von 30 Wohnungen bekannt, dass bei diesen erhebliche Durchfeuchtungen vorlagen und von daher zum Wohnen nicht mehr zu nutzen waren. Mittlerweile hat die Anzahl der Familien, die Wasserschäden in den Wohnungen zu beklagen haben, erheblich zugenommen. Die Nutzung vom Haus 23 wurde aufgehoben, die Jugendarbeit findet zurzeit an anderer Stelle statt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. In insgesamt wie vielen Wohnungen sind Durchfeuchtungen festgestellt worden?
  2. Wie viele Wohnungen können momentan aufgrund der Durchfeuchtungen nicht zum Wohnen genutzt werden? Bis wann ist mit einer Beseitigung der Schäden zu rechnen?
  3. Wird die Nutzungsgebühr für Bewohner/innen reduziert, wenn Durchfeuchtungen in den Wohnräumen aufgetreten sind? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie viele Familien mussten wegen der Durchfeuchtungen in eine andere Wohnung ziehen?
  5. Steht zweifelsfrei fest, dass es sich bei den Durchfeuchtungen um erhebliche Baumängel handelt?
  6. Fallen diese Baumängel unter die fünfjährige Gewährleistungsfrist? Wenn ja, wie lange dauert diese noch. Wenn nein, warum nicht?
  7. Sind entsprechende Ansprüche an die Baufirmen geltend gemacht worden?
  8. Können die Baumängel vollständig behoben werden?
  9. In welchem Zeitfenster ist damit zu rechnen, dass diese Baumängel im Gleisdreieck behoben sein werden?
  10. Gibt es neben den Durchfeuchtungen weitere erhebliche Baumängel, die das Wohnen im Gleisdreieck beeinträchtigen?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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