21-0321.01

Durchfeuchtung in den Wohnungen am Gleisdreieck

Antwort

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02.06.2020
28.05.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Bereits mit Übergabe des Wohngebietes Gleisdreieck an den neuen Eigentümer SAGA war von 30 Wohnungen bekannt, dass bei diesen erhebliche Durchfeuchtungen vorlagen und von daher zum Wohnen nicht mehr zu nutzen waren. Mittlerweile hat die Anzahl der Familien, die Wasserschäden in den Wohnungen zu beklagen haben, erheblich zugenommen. Die Nutzung vom Haus 23 wurde aufgehoben, die Jugendarbeit findet zurzeit an anderer Stelle statt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beteiligt, die mitgeteilt hat, dass die Räumlichkeiten des Hauses 23 seit dem 5. Februar 2020 wieder uneingeschränkt nutzbar sind.

Die Fragen vom 30.01.2020 werden teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SAGA beantwortet.

 

  1. In insgesamt wie vielen Wohnungen sind Durchfeuchtungen festgestellt worden?

 

  1. Wie viele Wohnungen können momentan aufgrund der Durchfeuchtungen nicht zum Wohnen genutzt werden? Bis wann ist mit einer Beseitigung der Schäden zu rechnen?

 

Derzeit läuft zum Umfang und Grund von Feuchterscheinungen in den hier in Rede stehenden Wohnungen am Gleisdreieck ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren, dem möglicherweise ein streitiges Gerichtsverfahren folgt. Eine Beantwortung der Fragen würde die Rechtsposition der SAGA in dem gerichtlichen Verfahren berühren und erfolgt daher nicht.

 

  1. Wird die Nutzungsgebühr für Bewohner/innen reduziert, wenn Durchfeuchtungen in den Wohnräumen aufgetreten sind? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

 

Den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden ohne Verzögerung Ausweichwohnungen zur Verfügung gestellt. Deshalb bestand kein Grund, die Nutzungsgebühr der Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren.

 

 

  1. Wie viele Familien mussten wegen der Durchfeuchtungen in eine andere Wohnung ziehen?

 

Seit Dezember 2017 sind insgesamt 46 Familien aufgrund von Wasserschäden in eine andere Wohnung verlegt worden.

 

 

  1. Steht zweifelsfrei fest, dass es sich bei den Durchfeuchtungen um erhebliche Baumängel handelt?

 

  1. Fallen diese Baumängel unter die fünfjährige Gewährleistungsfrist? Wenn ja, wie lange dauert diese noch. Wenn nein, warum nicht?

 

Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.

 

 

  1. Sind entsprechende Ansprüche an die Baufirmen geltend gemacht worden?

 

Es sind Ansprüche gegen Baufirmen geltend gemacht worden.

 

 

  1. Können die Baumängel vollständig behoben werden?

 

  1. In welchem Zeitfenster ist damit zu rechnen, dass diese Baumängel im Gleisdreieck behoben sein werden?

 

Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.

 

 

  1. Gibt es neben den Durchfeuchtungen weitere erhebliche Baumängel, die das Wohnen im Gleisdreieck beeinträchtigen?

 

Derzeit sind keine weiteren erheblichen Baumängel bekannt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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