Durchfeuchtung in den Wohnungen am Gleisdreieck
Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Bereits mit Übergabe des Wohngebietes Gleisdreieck an den neuen Eigentümer SAGA war von 30 Wohnungen bekannt, dass bei diesen erhebliche Durchfeuchtungen vorlagen und von daher zum Wohnen nicht mehr zu nutzen waren. Mittlerweile hat die Anzahl der Familien, die Wasserschäden in den Wohnungen zu beklagen haben, erheblich zugenommen. Die Nutzung vom Haus 23 wurde aufgehoben, die Jugendarbeit findet zurzeit an anderer Stelle statt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beteiligt, die mitgeteilt hat, dass die Räumlichkeiten des Hauses 23 seit dem 5. Februar 2020 wieder uneingeschränkt nutzbar sind.
Die Fragen vom 30.01.2020 werden teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SAGA beantwortet.
Derzeit läuft zum Umfang und Grund von Feuchterscheinungen in den hier in Rede stehenden Wohnungen am Gleisdreieck ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren, dem möglicherweise ein streitiges Gerichtsverfahren folgt. Eine Beantwortung der Fragen würde die Rechtsposition der SAGA in dem gerichtlichen Verfahren berühren und erfolgt daher nicht.
Den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden ohne Verzögerung Ausweichwohnungen zur Verfügung gestellt. Deshalb bestand kein Grund, die Nutzungsgebühr der Bewohnerinnen und Bewohner zu reduzieren.
Seit Dezember 2017 sind insgesamt 46 Familien aufgrund von Wasserschäden in eine andere Wohnung verlegt worden.
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
Es sind Ansprüche gegen Baufirmen geltend gemacht worden.
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
Derzeit sind keine weiteren erheblichen Baumängel bekannt.
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