Dokumentierte Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in Bergedorf
Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.8
Auskunftsersuchen
der BAbg Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und AfD Fraktion Bergedorf
Tagtäglich sind in Bergedorf, wie überall in unserem Land, engagierte Menschen im Einsatz, die sich für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Gemeinschaft einsetzen. Ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst – diese Kräfte sind oft die ersten am Ort des Geschehens, wenn Hilfe benötigt wird. Sie löschen Brände, leisten Erste Hilfe, schützen vor Gefahren und sorgen für Recht und Ordnung. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert und erfordert ein hohes Maß an Mut, Professionalität und Empathie.
Leider sehen sich diese Helferinnen und Helfer zunehmend einer besorgniserregenden Entwicklung gegenüber: Angriffe während der Ausübung ihres Dienstes. Solche Übergriffe sind nicht nur physisch und psychisch belastend für die Betroffenen, sondern stellen auch einen Angriff auf unser Gemeinwesen und die Grundfesten unseres Rechtsstaates dar. Sie gefährden nicht nur die Einsatzkräfte selbst, sondern auch die Fähigkeit, in Notfällen schnell und effektiv zu helfen.
Ein verletzter Polizist oder eine verletzte Rettungskraft kann nicht mehr dort sein, wo sie gebraucht wird. Es ist von größter Bedeutung, dass wir als Gesellschaft das Engagement dieser Menschen würdigen und sie bestmöglich schützen.
Um die Dimension dieses Problems im Bezirk Bergedorf besser zu verstehen und mögliche Lösungsansätze zu entwickeln, bedarf es transparenter Daten und Fakten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:
Die Personalabteilung der Polizei erhebt die Gesamtanzahl der Dienstunfälle, die Dienstunfälle in Folge von Angriffshandlungen sowie die daraus resultierenden Ausfallzeiten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten pro Jahr. Eine Differenzierung nach Örtlichkeiten, bzw. Bezirken erfolgt dabei nicht.
Im Übrigen erfasst die Polizei Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht bei Eingang einer Strafanzeige, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.
Auskünfte zu Verletzungen können in Hinblick auf Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nur für solche Straftatbestände getroffen werden, die eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten als Opfer implizieren. Das ist in der PKS der Schlüssel 621100 „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen gemäß §§ 113 bis 115 StGB“.
Bei den im Jahr 2024 in der PKS im Bezirk Bergedorf erfassten Fällen des Widerstands bzw. des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wurden hiernach insgesamt 17 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verletzt. Es handelte sich in allen Fällen um leichte Verletzungen.
Eine Statistik zur Beantwortung darüberhinausgehender Fragen liegt nicht vor. Dafür wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten bei der im Landeskriminalamt zuständigen Dienststellen erforderlich.
Demgegenüber können Aussagen zur Verletzung von Feuerwehrleuten und Rettungskräften auf Grundlage der PKS nicht getroffen werden. Der Grad der Verletzung ist eine Information, die in der PKS ausschließlich im Zusammenhang mit dem Fall erfasst wird. Eine Verknüpfung mit Angaben zum Tatverdächtigen (z.B. Alter, Geschlecht, Alkoholisierung. pp.) ist nicht möglich.
Der Feuerwehr sind für das Berichtsjahr 2024 keine Verletzungen von Einsatzkräften im Sinne der Anfrage bekannt.
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