21-0232.01

Dokumentation der Müllmengen in SAGA-Wohnungen

Antwort

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30.01.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Tilsner, Gündüz, Kramer und Petersen und SPD-Fraktion

 

Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA verfügt in einigen ihrer Wohnhäuser in Lohbrügge über technische Einrichtungen, die die Müllmenge jedes Bewohners dokumentieren kann. Demnach wäre es möglich, jedem Mieter nur die Kosten für die eingeworfenen Müllmengen zu berechnen.

 

Jeder Mieter der betreffenden Häuser erhält ein Lesegerät. Wenn er dieses an eine vorgegebene Stelle der Müllboxen hält, öffnet sich diese und der Müll kann eingeworfen werden.

 

Obwohl es also möglich wäre, nur den anfallenden Müll zu berechnen, wird auch in diesen Wohnanlagen in der Betriebskostenabrechnung nach der herkömmlichen Abrechnungsart nach Quadratmeter Wohnfläche abgerechnet. Dies motiviert die Bewohner nicht, die Müllmengen zu reduzieren.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen beantwortet unter Beteiligung der SAGA das Auskunftsersuchen vom 18.11.2019 wie folgt:

 

Wir fragen deshalb:

 

  1. Wie viele Wohnhäuser mit wie vielen Mieter/innen hat die SAGA im Bezirk Bergedorf, die über eine solche Einrichtung zur Erfassung der Müllmenge pro Mieter/in verfügen?

 

Im Bezirk Bergedorf sind sieben Wirtschaftseinheiten der SAGA mit 1.104 Mieterinnen und Mietern mit Müllschleusen zur Erfassung des Restmüllaufkommens ausgestattet.

 

 

  1. Wieso wird diese Einrichtung nicht zur Abrechnung der Müllgebühren genutzt?

 

  1. Warum wurde diese Einrichtung zur Erfassung der Müllmenge pro Mieter/in in den betreffenden Wohnanlagen installiert, wenn diese nicht genutzt wird?

 

Diese Einrichtungen werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben für die verursachungsabhängige Abrechnung der Restmüllkosten genutzt. Im Falle der Hausmüllentsorgung durch Müllschleusen mit individuellem Zugang wird der angefallene Hausmüll nach Verbrauch abgerechnet. Dabei wird das Mindestvolumen von 15 Litern pro Woche berücksichtigt. Lediglich die übrigen Kosten (z. B. Grundgebühr, Gebühren/ Entgelte für die sonstigen Abfallaktionen) werden über den mietvertraglich vereinbarten Schlüssel abgerechnet.

 

 

  1. Ließen sich die Müllgebühren der Mieter/innen durch den Einsatz dieser Einrichtung reduzieren?

 

Tendenziell wurde von der SAGA festgestellt, dass durch den Einsatz der in Ziffer 1 genannten Müllschleusen das Restmüllaufkommen sinkt.

 

 

  1. Sind den Mieter/innen durch die Installation dieser Einrichtung zur Erfassung der Müllmenge pro Mieter/in in Wohnanlagen im Bezirk Bergedorf Kosten entstanden, z.B. über Mieterhöhungen oder höhere Nebenkosten? Wenn ja, plant die SAGA, die betroffenen Mieter/innen dafür zu entschädigen?

 

Nein. Den Mieterinnen und Mietern sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.

 

 

  1. Nutzt die SAGA diese Einrichtung, um entsprechende Daten über die Müllnutzung der betroffenen Mieter/innen zu erheben? Wenn ja, zu welchem Zweck tut sie das?

 

Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der verursachungsgerechten Zuordnung der Müllkosten.

 

 

  1. Gibt es bei der SAGA Pläne, diese Einrichtung zur Erfassung der Müllmenge pro Mieter/in in weiteren Wohnanlagen einzurichten? Wenn nein, warum nicht?

 

In Frage kommende Standorte für weitere Müllschleusen werden bei der SAGA regelhaft geprüft.

 

 

  1. Hat die SAGA in anderen Bezirken Hamburgs mit dieser Einrichtung Erfahrungen gemacht? Wenn ja, welche?

 

Die SAGA hat in der Vergangenheit über das gesamte Stadtgebiet hinweg auch andere geeignete Standorte mit Müllschleusen ausgestattet. Da das Mieterverhalten hinsichtlich der Mülleinsparung und -trennung je nach Standort unterschiedlich ausgeprägt war, mussten in Einzelfällen wegen wiederholter und gravierender Fehlbefüllungen einzelne Müllschleusen wieder abgebaut werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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