DKMS-Registrierungsaktion im Bergedorfer Rathaus - ergänzte Fassung
Antrag der BAbg. Emrich, Froh und Fraktion der CDU
der BAbg. Rüssau und Fraktion Die Grünen
der BAbg. Gündüz, Kramer und Fraktion der SPD
Durchschnittlich alle 15 Minuten erkrankt ein Mensch in Deutschland an Blutkrebs. Oftmals kann dem Betroffenen nur durch eine Stammzellenspende geholfen werden. Jeder zehnte Patient findet jedoch keinen passenden Spender. Auch innerhalb der Familien von Betroffenen wird nur zu einem Drittel ein geeigneter Spender gefunden.
Daher ist es nötig, dass sich viele weitere potenzielle Spender für die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) registrieren. Und grundsätzlich kann jeder im Alter zwischen 17 und 55 Jahren potenzieller Stammzellspender werden. Die Registrierung funktioniert denkbar einfach und ohne körperlichen Eingriff: „Mund auf, Stäbchen rein - Spender sein!“. Da man als registrierter Spender möglicherweise auch zu einer Stammzellenentnahme bereit sein sollte, gibt es vor der Registrierung eine entsprechende Aufklärung.
Die DKMS bietet Registrierungsaktionen in Schulen, Vereinen und Unternehmen an. Insofern wäre auch eine Registrierung im Rathaus Bergedorf denkbar, als gemeinsame Aktion von Bezirksamt und Bezirksversammlung. Mit dieser Registrierungsaktion kann dazu beigetragen werden, betroffenen Patienten eine neue Chance auf Leben zu schenken.
Die gesamte Registrierung verursacht natürlich auch Kosten, die von der DKMS durch Spenden aufgebracht werden müssten. Diese sollen hier durch die Bezirksversammlung übernommen werden.
Auch bei den Organspenden gibt es Probleme. So war die Zahl der Organspenden in Hamburg Anfang 2018 stark rückläufig, und parallel warteten viele Kranke auf ein lebensrettendes Organ. Mittlerweile ist die Zahl der gespendeten Organe erfreulicherweise wieder angestiegen. Das sollte uns aber nicht in Sicherheit wiegen, sondern uns ermutigen, auch in diesem Bereich die Bergedorfer/innen aufzuklären, damit zukünftig solche Engpässe der Geschichte angehören.“
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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