20-1932

Die Zusammenarbeit von Schulbau Hamburg, dem Management bezirklicher Sportstättenbau, der Bezirksverwaltung und den Sportvereinen verbessern

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.05.2019
28.02.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Dietrich, von Witte und Fraktion der CDU

 

Die öffentlichen, unüberdachten Spielfelder und Sportanlagen in Hamburg werden zentral für alle sieben Bezirke vom Fachamt „Bezirklicher Sportstättenbau“ beim Bezirksamt Hamburg-Mitte verwaltet.

 

Bereits Mitte des letzten Jahrzehnts wurde die „Sanierungsoffensive Sportstätten“ vom Senat gestartet. Das Programm wurde auch von den nachfolgenden Senaten notwendigerweise fortgeführt. Nach über zehn Jahren sind viele Anlagen saniert und teilweise auch unter moderneren Gesichtspunkten hergerichtet worden.

 

Für die überdachten Sportstätten an den Schulen ist die Schulbau Hamburg (SBH), der Behörde für Schule und Berufsbildung, verantwortlich. Neben den Sportvereinen sind die Schulen Hauptnutzer vieler öffentlicher Sportanlagen. Bei verschiedensten Sanierungsvorhaben von unüberdachten Spiel- und Lauffeldern in Bergedorf (Sander Tannen oder Binnenfeldredder) kam es aus grundsätzlichen Erwägungen seitens SBH zu keiner Zusammenarbeit mit dem Bezirk Bergedorf. Die Folge war, dass aus formalen Gründen Sanierungskosten (bspw. für die Traversen oder Laufbahnen an den Sander Tannen) vollständig dem Bezirk Bergedorf zugeordnet werden. Die dann später erfolgte Ausschreibung musste von unserer Bezirksverwaltung (richtigerweise) wieder zurück genommen werden, da die zwei Anbieter exorbitant hohe Forderungen stellten und die dafür zur Verfügung stehenden Gelder nicht auskömmlich waren.

 

Aus Sicht der Antragsteller ist deshalb zu prüfen, ob SBH sich strukturell an den Kosten der Sportstättensanierung von unüberdachten Spielfeldern und Laufbahnen (außerhalb von Sporthallen) beteiligen muss, sofern diese auch von Schulen genutzt werden.

 

Grundsätzlich ist eine engere Zusammenarbeit zwischen SBH, den Sportvereinen und der Bezirksverwaltung im Sinne einer ganzheitlichen städtischen Betrachtung des Sports wünschenswert. Letzten Endes zahlen die Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Abgaben in einen Finanztopf. Deshalb muss Verwaltung auch kundenorientiert planen und handeln.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Bergedorf beschließen:

 

1.Der Bezirksamtsleiter und der Fachamtsleiter „Bezirklicher Sportstättenbau“ werden gebeten, in Gesprächen mit Schulbau Hamburg und der Behörde für Schule und Berufsbildung zu prüfen, ob Schulbau Hamburg sich grundsätzlich an den Kosten der Sanierung von unüberdachten Spielfeldern und Sportanlagen, die sowohl von Schulen als auch von Sportvereinen genutzt werden, beteiligt.

 

2.Die zuständige Fachbehörde und Schulbau Hamburg werden aufgefordert, dem Fachausschuss für Sport und Bildung, der Bezirksversammlung Bergedorf, eine Konzeption zur Entwicklung der Schulsportplätze und zum Sanierungsstand der Sporthallen in Bergedorf vorzulegen.

 

3.Die zuständige Fachbehörde und Schulbau Hamburg werden aufgefordert, eine Referentin oder einen Referenten in den Fachausschuss für Sport und Bildung zu entsenden, um über die grundsätzliche Zusammenarbeit von Schulbau Hamburg und den Sportvereinen zu berichten. Dabei ist insbesondere auf das Verfahren hinsichtlich der Bedarfsplanung des organisierten Sports (Vereine und Fachverbände) bei Hallenneubauten, betreffend der Anforderungen an eine Spiel- und Sportstätte, aus den jeweiligen Wettkampfordnungen einzugehen.

 

 

 

Anhänge

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