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Der Schlickberg Feldhofe - 16.000.000 Kubikmeter giftiger Schlamm

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27.05.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Bei der wirtschaftlich und ökologisch völlig wahnwitzigen Ausbaggerung von Elbe und Hafen fallen jährlich rund drei bis vier Millionen Kubikmeter mit Schwermetallen und Giften kontaminierter Schlick an. Die 180.000 am stärksten verseuchten Kubikmeter Schlick werden Jahr für Jahr in der Baggergutmonodeponie Feldhofe in Moorfleet eingelagert. Der Senat möchte das auch noch weitere 40 Jahre tun. Am Ende sollen in der Deponie Feldhofe 16.000.000 Kubikmeter Giftmüll auf ewige Zeiten lagern. Der schwer belastete Schlick stellt uns allerdings vor zahlreiche Fragen:

 

 

Vorbemerkung:

Die Errichtung und der Betrieb der Deponie Feldhofe basieren auf dem Planfeststellungsbeschluss sowie weiteren Genehmigungen, unter anderen wasserrechtlichen Erlaubnissen. Diese beziehen die rechtlichen Grundlagen wie die Deponieverordnung (DepV), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) etc. mit ein. Die rechtlichen sowie genehmigungsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten, dementsprechend ist der sorgsame Umgang mit den Schutzgütern wie unter anderem Grundwasser und Luft gewährleistet.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Deponie. Außerdem ist die Hamburg Port Authority AöR (HPA) verpflichtet regelmäßige Berichte abzugeben, die den ordnungsgemäßen Betrieb dokumentieren.

 

Herkunft, Menge und Verbleib des in Hamburg gebaggerten Sediments werden regelmäßig im Jahresbericht „Umgang mit Baggergut aus dem Hamburger Hafen, Teilbericht: Umlagerung von Baggergut nach Neßsand“ dokumentiert und auf der Internetseite der HPA veröffentlicht.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt:

 

 

  1. Wie wird der in Feldhofe deponierte Schlick vorbehandelt? Bitte Werdegang des Schlicks von der Ausbaggerung bis zur endgültigen Versiegelung auf der Deponie angeben.

 

Zu 1.:

Das Baggergut wird auf dem Wasserweg in Francop angeliefert und am sog. Schutensauger angenommen. Die anschließende Behandlung findet in der METHA-Anlage statt. Dort wird das Baggergut klassiert, d.h. nach Kornfraktionen getrennt, und anschließend entwässert. Das so behandelte Baggergut wird zur Deponie in Feldhofe transportiert und mit Erdbaugeräten eingebaut. Im Übrigen siehe Film der HPA „Landbehandlung von Sedimenten im Hamburger Hafen“ unter https://www.youtube.com/watch?v=9WK-xGmfVrQ.

 

 

  1. Aus welchen Bereichen des Hafens stammt der in Feldhofe eingelagerte Schlick bezüglich Lokation und Tiefe?

 

Zu 2.:

Die an Land behandelten und entsorgten Sedimente stammen insbesondere aus den Hafengebieten. Diese Gebiete sind vorwiegend binnenschiffstief. Auch aus durch ehemals ansässige Industrie- und Werftbetriebe belastete seeschiffstiefen Gebieten sind in den vergangenen Jahren Sedimente nach der Baggerung an Land verbracht und deponiert worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Wie wird der in Feldhofe deponierte Schlick auf Fremd- und Schadstoffe untersucht?
  2. In welchen Abständen wird der in Feldhofe deponierte Schlick auf Fremd- und Schadstoffe untersucht?

 

Zu 3. und 4.:

Die Deponie Feldhofe wird zum überwiegenden Teil mit behandeltem Baggergut aus der Anlage zur mechanischen Trennung von Hafensediment „METHA“ (Mechanische Trennung und Entwässerung von Hafensedimenten) beliefert. In der METHA werden regelmäßig Einzelproben genommen. Diese werden alle zehn Tage zu einer Mischprobe vereinigt. Die chemischen Analysen der Inhaltsstoffe erfolgen entsprechend der gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben und werden in einem akkreditierten Handelslabor durchgeführt. Der bereits deponierte Schlick wird nicht beprobt.

 

 

  1. Auf welche Schwermetalle, Halogenkohlenwasserstoffe, Pestizidrückstände und pharmazeutischen Wirkstoffe wird der in Feldhofe deponierte Schlick untersucht? Bitte einzelne Substanzen angeben.
  2. Auf welche weiteren Substanzen wird der in Feldhofe deponierte Schlick untersucht? Bitte einzelne Substanzen angeben.

 

Zu 5. und 6.:

Die regelmäßig analysierten Inhaltsstoffe sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

  1. Zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen in diesem und letzten Jahr gekommen? Bitte möglichst als Rohdaten für die einzelnen Untersuchungen und Substanzen.
  2. Inwiefern unterscheiden sich die Ergebnisse von frisch ausgebaggertem und behandeltem Schlick in Bezug auf Massen- und Volumenkonzentrationen der zu untersuchenden Substanzen? Bitte möglichst als Rohdaten für die einzelnen Untersuchungen und Substanzen.
  3. Welche zeitliche Variation gibt es in der Zusammensetzung des deponierten Schlicks durch chemische Reaktionen?
  4. Wie wird die Toxizität des deponierten Schlicks bewertet und wie ändert sich die Toxizität im zeitlichen Verlauf?
  5. Wie wird die Toxizität gemessen und wie fielen diese Tests aus? Bitte möglichst als Rohdaten angeben.
  6. Kann es durch die Behandlung des Schlicks und damit einer Aufkonzentration der Bestandteile zu chemischen Reaktionen der Bestandteile kommen?
    Welche Produkte entstehen dabei und wie sind sie hinsichtlich ihrer Toxizität zu bewerten?

 

Zu 7. bis 12:

Die Untersuchungen haben die Einhaltung der Zuordnungswerte gemäß Deponieverordnung bestätigt. Das Baggergut wird grundsätzlich nach den rechtlichen Vorgaben untersucht. Vergleichende Untersuchungen von „frischem“ und behandeltem Baggergut werden nicht durchgeführt. Eine Untersuchung der zeitlichen Variation, Untersuchungen zur Toxizität an deponiertem Baggergut und Untersuchungen über die unter 4. genannten Analysen hinaus, sind rechtlich nicht vorgeschrieben und werden nicht durchgeführt.

 

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass es zu keinen Verwehungen des deponierten Schlicks kommt?

 

Zu 13.:

Deponiebereiche außerhalb des Baubereichs werden durch Bewuchs geschützt. Im Baubereich verhindert die natürliche Feuchtigkeit des Materials Verwehungen. Baustraßen im Deponie- und Zwischenlagerbereich werden täglich gereinigt und bei trockener Witterung bewässert. 

 

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass es zu keinem Eintrag von Fremd- und Schadstoffen in das Grundwasser kommt?

 

Zu 14.:

Die Deponie ist den rechtlichen Vorgaben entsprechend mit einer Kombination aus einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoffdichtungsbahn versehen, die den Eintritt von Stoffen in das Grundwasser verhindert.

 

 

  1. Wie werden Oberflächenströme behandelt, wo werden sie in andere Gewässer eingeleitet und welche Fremd- und Schadstoffe sind in ihnen bei Einleitung enthalten?
  2. Wie werden die abgeleiteten Oberflächenströme auf Fremd- und Schadstoffe untersucht?
  3. Was passiert mit Niederschlag auf der Deponie?

 

Zu 15., 16. und 17.:

Die verschiedenen auf der Deponie entstehenden Wässer werden im Entwässerungssystem gefasst und über eine Enteisenungsanlage zur weiteren Behandlung einer biologischen Kläranlage zugeführt. Anschließend erfolgt unter steter Einhaltung der Zulassungswerte der wasserrechtlichen Erlaubnis die Einleitung in den Vorfluter im Holzhafen. Folgende Stoffe können enthalten sein: organisch gebundener Kohlenstoff Ammoniumstickstoff, Nitritstickstoff, Nitratstickstoff, anorganisch N, gelöst, Phosphor, Zink, Blei,  Cadmium, Crom, Nickel, Quecksilber, Arsen, Kupfer, Adsorbierbares organisches Halogen. Die Werte liegen üblicherweise bei der Hälfte des maximal zulässigen Wertes. Es werden regelmäßige Wasserproben entnommen, die in spezialisierten Handelslaboren analysiert werden.

 

 

  1. Welche Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüter, die zu einer Einstellung der Pläne in Moorburg führten, werden in Feldhofe anders bewertet?

 

Zu 18.:

Bei dem Betrieb nur einer Deponie in Feldhofe sind die Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt als geringer zu bewerten.

 

 

  1. Werden ein regelmäßiges Monitoring und Untersuchungen zur Toxizität und den Stoffen des deponierten Schlicks durchgeführt?

 

Zu 19.:

Siehe Antwort zu 7.bis 12.

 

 

  1. Wie häufig werden Messungen gemacht und ausgewertet? Werden die Ergebnisse in Umweltberichten öffentlich gemacht?

 

Zu 20.:

Es erfolgen in Abhängigkeit des Parameters regelmäßige Messungen und Auswertungen. Die Ergebnisse werden im Jahresbericht der Deponie dokumentiert.

 

 

  1. Wie ist sichergestellt, dass auch im Falle von Naturkatastrophen oder auch in einigen Jahrzehnten der Schlick keine Gefährdung für die Umwelt darstellt? Wie wird die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen geprüft?

 

Zu 21.:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Zu welchem Ergebnis kam das in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Verschlickt nochmal – Deponie Feldhofe und Holzhafen“ (Drs. 22/3352) erwähnte Scoping-Verfahren? Welche Behörden und sonstige Träger:innen öffentlicher Belange wurden um Äußerungen gebeten und wie haben sie sich geäußert? Bitte für die einzelnen Behörden und Träger:innen öffentlicher Belange angeben.

 

Zu 22.:

Im Scoping-Verfahren wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der vorläufige Untersuchungsrahmen für den von der HPA als Vorhabenträgerin zu erstellenden Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) für die Erweiterung der Deponie Feldhofe festgelegt.

Grundlage für die Stellungnahmen der am Scoping-Verfahren beteiligten Stellen war das von der HPA eingereichte Dokument „Untersuchungsrahmen für die Erstellung des UVP-Berichts zur geplanten Kapazitätserhöhung der Baggergutmonodeponie Feldhofe“ der Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH (EGL) vom 07.07.2020 [1], siehe Anlage 2.

 

Folgende Trägerinnen/Träger öffentlicher Belange und Umweltverbände wurden im Scoping-Verfahren beteiligt:

 

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:

Wasserwirtschaft

Abwasserwirtschaft

Geologisches Landesamt

Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz

Landschaftsprogramm und Landschaftsplanung

Bodenschutz und Altlasten

Schutzgebiete und Landschaftspflege

Eingriffsregelung, Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege

Arten- und Biotopschutz

Institut für Hygiene und Umwelt

Amt Energie und Klima

Leitstelle Klima

Amt Agrarwirtschaft

 

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Anlagensicherheit

Arbeitnehmerschutz

 

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Landes- und Stadtentwicklung

Bauleitplanung

 

Behörde für Kultur und Medien

Denkmalschutzamt

 

Bezirksamt Bergedorf

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

 

Feuerwehr

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

 

Naturschutzverbände

Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesverband Hamburg e.V.

 

Hamburg Wasser

 

Aus den Stellungnahmen haben sich zusammengefasst die im Folgenden aufgeführten Punkte ergeben, zu denen zusätzlich zu dem im o. g. Dokument vorgestellten Untersuchungsumfang für den UVP-Bericht weitere Untersuchungen durchzuführen bzw. die Hinweise zu berücksichtigen sind.

 

Auf Grund der Hinweise der Fachämter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden im Ergebnis weitere Untersuchungen zu folgenden Punkten durchgeführt:

  • Angaben zum Verkehrsaufkommen des Deponiebetriebs
  • Schutzgutbezogene Ermittlungen

-          zum Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit

-          zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

-          zu den Schutzgütern Fläche und Boden

-          zu den Schutzgütern Oberflächengewässer und Grundwasser

-          zum Schutzgut Klima

-          zum Schutzgut Luft

-          zum Schutzgut Landschaft

  • Beschreibung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Beschreibung der geprüften Alternativen
  • Beschreibung der Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels

 

 

  1. Welchen in der oben genannten Schriftlichen Kleinen Anfrage erwähnten betroffenen Anlieger:innen wurde die Möglichkeit gegeben, Hinweise zu den Planungen zu geben und Fragen zu stellen? Welche Hinweise und Fragen sind eingegangen und wie wurden sie berücksichtigt und beantwortet?

 

Zu 23.:

Den unmittelbar in Sichtweite lebenden Anwohnerinnen und Anwohnern wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es sind keine Hinweise oder Fragen eingegangen.

 

 

  1. Welche Alternativen gäbe es zu einer Deponierung des Schlicks in Feldhofe und wie werden diese bewertet?

 

Zu 24.:

Grundsätzlich ist das behandelte Baggergut als Ersatzbaustoff für verschiedenste Einsatzbereiche wie beispielsweise Pelletproduktion oder Deichbau denkbar. Die HPA beobachtet regelmäßig den Markt für mineralische Baustoffe. Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Randbedingungen sind die tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten begrenzt.

 

 

  1. Wurde eine Hochtemperaturverbrennung berücksichtigt und warum wird diese nicht durchgeführt?

 

Zu 25.:

Eine Hochtemperaturverbrennung wurde nicht berücksichtigt, da sie weder aus ökologischen noch aus ökonomischen Gründen sinnvoll ist.

 

 

  1. Wie verträgt sich die obertägige Lagerung des aufkonzentrierten Schlicks mit rechtlichen Normen wie der Deponieverordnung § 7?

 

Zu 26.:

Bei Baggergut handelt es sich nicht um nicht zugelassene Abfälle im Sinne des § 7 DepV.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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