Der Schlickberg Feldhofe - 16.000.000 Kubikmeter giftiger Schlamm
Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE
Bei der wirtschaftlich und ökologisch völlig wahnwitzigen Ausbaggerung von Elbe und Hafen fallen jährlich rund drei bis vier Millionen Kubikmeter mit Schwermetallen und Giften kontaminierter Schlick an. Die 180.000 am stärksten verseuchten Kubikmeter Schlick werden Jahr für Jahr in der Baggergutmonodeponie Feldhofe in Moorfleet eingelagert. Der Senat möchte das auch noch weitere 40 Jahre tun. Am Ende sollen in der Deponie Feldhofe 16.000.000 Kubikmeter Giftmüll auf ewige Zeiten lagern. Der schwer belastete Schlick stellt uns allerdings vor zahlreiche Fragen:
Vorbemerkung:
Die Errichtung und der Betrieb der Deponie Feldhofe basieren auf dem Planfeststellungsbeschluss sowie weiteren Genehmigungen, unter anderen wasserrechtlichen Erlaubnissen. Diese beziehen die rechtlichen Grundlagen wie die Deponieverordnung (DepV), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) etc. mit ein. Die rechtlichen sowie genehmigungsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten, dementsprechend ist der sorgsame Umgang mit den Schutzgütern wie unter anderem Grundwasser und Luft gewährleistet.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Deponie. Außerdem ist die Hamburg Port Authority AöR (HPA) verpflichtet regelmäßige Berichte abzugeben, die den ordnungsgemäßen Betrieb dokumentieren.
Herkunft, Menge und Verbleib des in Hamburg gebaggerten Sediments werden regelmäßig im Jahresbericht „Umgang mit Baggergut aus dem Hamburger Hafen, Teilbericht: Umlagerung von Baggergut nach Neßsand“ dokumentiert und auf der Internetseite der HPA veröffentlicht.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt:
Zu 1.:
Das Baggergut wird auf dem Wasserweg in Francop angeliefert und am sog. Schutensauger angenommen. Die anschließende Behandlung findet in der METHA-Anlage statt. Dort wird das Baggergut klassiert, d.h. nach Kornfraktionen getrennt, und anschließend entwässert. Das so behandelte Baggergut wird zur Deponie in Feldhofe transportiert und mit Erdbaugeräten eingebaut. Im Übrigen siehe Film der HPA „Landbehandlung von Sedimenten im Hamburger Hafen“ unter https://www.youtube.com/watch?v=9WK-xGmfVrQ.
Zu 2.:
Die an Land behandelten und entsorgten Sedimente stammen insbesondere aus den Hafengebieten. Diese Gebiete sind vorwiegend binnenschiffstief. Auch aus durch ehemals ansässige Industrie- und Werftbetriebe belastete seeschiffstiefen Gebieten sind in den vergangenen Jahren Sedimente nach der Baggerung an Land verbracht und deponiert worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 3. und 4.:
Die Deponie Feldhofe wird zum überwiegenden Teil mit behandeltem Baggergut aus der Anlage zur mechanischen Trennung von Hafensediment „METHA“ (Mechanische Trennung und Entwässerung von Hafensedimenten) beliefert. In der METHA werden regelmäßig Einzelproben genommen. Diese werden alle zehn Tage zu einer Mischprobe vereinigt. Die chemischen Analysen der Inhaltsstoffe erfolgen entsprechend der gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben und werden in einem akkreditierten Handelslabor durchgeführt. Der bereits deponierte Schlick wird nicht beprobt.
Zu 5. und 6.:
Die regelmäßig analysierten Inhaltsstoffe sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Zu 7. bis 12:
Die Untersuchungen haben die Einhaltung der Zuordnungswerte gemäß Deponieverordnung bestätigt. Das Baggergut wird grundsätzlich nach den rechtlichen Vorgaben untersucht. Vergleichende Untersuchungen von „frischem“ und behandeltem Baggergut werden nicht durchgeführt. Eine Untersuchung der zeitlichen Variation, Untersuchungen zur Toxizität an deponiertem Baggergut und Untersuchungen über die unter 4. genannten Analysen hinaus, sind rechtlich nicht vorgeschrieben und werden nicht durchgeführt.
Zu 13.:
Deponiebereiche außerhalb des Baubereichs werden durch Bewuchs geschützt. Im Baubereich verhindert die natürliche Feuchtigkeit des Materials Verwehungen. Baustraßen im Deponie- und Zwischenlagerbereich werden täglich gereinigt und bei trockener Witterung bewässert.
Zu 14.:
Die Deponie ist den rechtlichen Vorgaben entsprechend mit einer Kombination aus einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoffdichtungsbahn versehen, die den Eintritt von Stoffen in das Grundwasser verhindert.
Zu 15., 16. und 17.:
Die verschiedenen auf der Deponie entstehenden Wässer werden im Entwässerungssystem gefasst und über eine Enteisenungsanlage zur weiteren Behandlung einer biologischen Kläranlage zugeführt. Anschließend erfolgt unter steter Einhaltung der Zulassungswerte der wasserrechtlichen Erlaubnis die Einleitung in den Vorfluter im Holzhafen. Folgende Stoffe können enthalten sein: organisch gebundener Kohlenstoff Ammoniumstickstoff, Nitritstickstoff, Nitratstickstoff, anorganisch N, gelöst, Phosphor, Zink, Blei, Cadmium, Crom, Nickel, Quecksilber, Arsen, Kupfer, Adsorbierbares organisches Halogen. Die Werte liegen üblicherweise bei der Hälfte des maximal zulässigen Wertes. Es werden regelmäßige Wasserproben entnommen, die in spezialisierten Handelslaboren analysiert werden.
Zu 18.:
Bei dem Betrieb nur einer Deponie in Feldhofe sind die Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt als geringer zu bewerten.
Zu 19.:
Siehe Antwort zu 7.bis 12.
Zu 20.:
Es erfolgen in Abhängigkeit des Parameters regelmäßige Messungen und Auswertungen. Die Ergebnisse werden im Jahresbericht der Deponie dokumentiert.
Zu 21.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 22.:
Im Scoping-Verfahren wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der vorläufige Untersuchungsrahmen für den von der HPA als Vorhabenträgerin zu erstellenden Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) für die Erweiterung der Deponie Feldhofe festgelegt.
Grundlage für die Stellungnahmen der am Scoping-Verfahren beteiligten Stellen war das von der HPA eingereichte Dokument „Untersuchungsrahmen für die Erstellung des UVP-Berichts zur geplanten Kapazitätserhöhung der Baggergutmonodeponie Feldhofe“ der Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH (EGL) vom 07.07.2020 [1], siehe Anlage 2.
Folgende Trägerinnen/Träger öffentlicher Belange und Umweltverbände wurden im Scoping-Verfahren beteiligt:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
Wasserwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Geologisches Landesamt
Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Landschaftsprogramm und Landschaftsplanung
Bodenschutz und Altlasten
Schutzgebiete und Landschaftspflege
Eingriffsregelung, Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege
Arten- und Biotopschutz
Institut für Hygiene und Umwelt
Amt Energie und Klima
Leitstelle Klima
Amt Agrarwirtschaft
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Anlagensicherheit
Arbeitnehmerschutz
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Landes- und Stadtentwicklung
Bauleitplanung
Behörde für Kultur und Medien
Denkmalschutzamt
Bezirksamt Bergedorf
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Feuerwehr
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Naturschutzverbände
Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesverband Hamburg e.V.
Hamburg Wasser
Aus den Stellungnahmen haben sich zusammengefasst die im Folgenden aufgeführten Punkte ergeben, zu denen zusätzlich zu dem im o. g. Dokument vorgestellten Untersuchungsumfang für den UVP-Bericht weitere Untersuchungen durchzuführen bzw. die Hinweise zu berücksichtigen sind.
Auf Grund der Hinweise der Fachämter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden im Ergebnis weitere Untersuchungen zu folgenden Punkten durchgeführt:
- zum Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit
- zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- zu den Schutzgütern Fläche und Boden
- zu den Schutzgütern Oberflächengewässer und Grundwasser
- zum Schutzgut Klima
- zum Schutzgut Luft
- zum Schutzgut Landschaft
Zu 23.:
Den unmittelbar in Sichtweite lebenden Anwohnerinnen und Anwohnern wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es sind keine Hinweise oder Fragen eingegangen.
Zu 24.:
Grundsätzlich ist das behandelte Baggergut als Ersatzbaustoff für verschiedenste Einsatzbereiche wie beispielsweise Pelletproduktion oder Deichbau denkbar. Die HPA beobachtet regelmäßig den Markt für mineralische Baustoffe. Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Randbedingungen sind die tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten begrenzt.
Zu 25.:
Eine Hochtemperaturverbrennung wurde nicht berücksichtigt, da sie weder aus ökologischen noch aus ökonomischen Gründen sinnvoll ist.
Zu 26.:
Bei Baggergut handelt es sich nicht um nicht zugelassene Abfälle im Sinne des § 7 DepV.
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