21-1205.01

Der Neubau der Bonava und Schäden am Radweg

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21.03.2022
03.03.2022
24.02.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

In der Holtenklinker Straße 90-94 baut die Bonava 47 Luxuswohnungen. Die Anlieferung soll über den Brookdeich erfolgen, dazu wurden auch die anliegenden Parkplätze bis Ende 2022 gesperrt.

Seitdem der Hochbau des an der Holtenklinker Straße liegenden Gebäude begonnen wurde, wird allerdings auch über die Holtenklinker Straße angeliefert. Regelmäßig versperren Betonmischer den ohnehin schon eingeengten Rad- und Gehweg vor der Baustelle.

Seit dem Beginn der Tiefbauarbeiten kommt es im Bereich des Radweges zu Verwerfungen. Zuerst nur geringfügig und an einer Stelle, tauchen sie mittlerweile vermehrt auf und werden zunehmend tiefer. Das Radfahren vor der Baustelle wird zunehmend zum Hindernisparcours.

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen 2 und 3, das Bezirksamt beantwortet die Fragen 1 und 4 wie folgt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Laut Bericht der Bergedorfer Zeitung vom 30.03.2021 erlauben weder Bezirksamt noch Polizei die Anlieferung über die Holtenklinker Straße. Hat sich das geändert? Wenn ja, wieso? Wenn nein, warum wird über die Holtenklinker Straße angeliefert?

 

Eine Anlieferzone (Baustellenzufahrt)vor dem Grundstück wurde in Absprache mit dem zuständigen Polizeikommissariats 43 als Sondernutzungsfläche bis Oktober 2022 genehmigt. Die danebenliegende Baustelleneinrichtungsfläche ist ebenfalls durch eine Sondernutzung bis Oktober 2022 genehmigt worden.

 

  1. Gerade im Sommer versperrten Baufahrzeuge oft stundenlang den gesamten Brookdeich. Ein Durchkommen mit Autos war in der Einbahnstraße dann unmöglich. Inwiefern ist das genehmigt und wieso wurde der Verkehr dann nicht durch die Vorhabensträgerin oder die Polizei geregelt?

 

 

Das stundenlange Behinderungen innerhalb in der Straße Brookdeich stattgefunden haben, ist dem Polizeikommissariat 43 nicht bekannt. Der Vorhabensträger ist nicht befugt, Verkehrsregelung für den Baustellenverkehr im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Grundsätzlich werden bei Materiallie-ferungen von alltäglichen Bauvorhaben keine Verkehrsregelungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr durch die Polizei durchgeführt. An das Polizeikommissariat 43 sind auch keine Anträge zur Verkehrsregelung durch den Vorhabensträger für die genannte Baustelle gestellt worden.

 

 

  1. Täglich werden rund um die Baustelle die Gehwege auf dem Brookdeich durch Baustellenfahrzeuge oder Handwerker:innen zugeparkt. Familien mit Kinderwagen, die zum Spielplatz in unmittelbarer Nähe möchten, müssen dann auf die Straße ausweichen. Wieso werden Stellplätze gesperrt, wenn diese weder für die Anlieferung noch für Baustellenfahrzeuge genutzt werden?

 

 

Die dem Polizeikommissariat 43 bekannte schwache Beschwerdelage bezieht sich vorrangig auf das Gehwegparken, welches dort nicht erlaubt ist. Seit Beginn der Beschwerdelage im Sommer 2021 wird der genannte Bereich durch die Verkehrsordnungskräfte des Polizeikommissariat 43 regelhaft über-wacht und Verkehrsverstöße geahndet. Hierbei wurde festgestellt, dass sich vor allem Anwohner nicht an die Halteverbote halten und verbotenerweise auf dem Gehweg parken und damit Fußgänger behindern. Für die gesperrten Stellflächen wurde eine Haltverbotsstrecke angeordnet (043/8V/277036/2021), welche von den Gewerbetreibenden unter anderem zum Be- und Entladen so-wie für das Aufstellen von Container genutzt wird. Diese gesperrten Stellflächen beinhalten nicht den Gehweg.

 

  1. Sind dem Bezirksamt die Verwerfungen auf dem Radweg an der Holtenklinker Straße bekannt? Wenn nein, inwiefern werden diese nun untersucht? Wenn ja, auf was sind diese zurückzuführen und was soll gegen sie unternommen werden?

 

Ja, dem Bezirksamt sind die Verwerfungen bekannt. Die Anfahrt zur Baustelle werden durch Anlieferfahrzeuge verbotenerweise temporär mit benutzt und erzeugen dadurch leichte Spurrinnen. Die Verkehrssicherheit ist jederzeit uneingeschränkt gegeben, da das Bezirksamt bei Sichtung einer potenziellen Gefahrensituation den Missstand beheben lässt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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