21-0837.01

Delikte gegen religiöse Einrichtungen "Kirchenvandalismus in Bergedorf"

Antwort

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27.05.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer – AfD-Fraktion

 

Die Deutsche Bischofskonferenz hat in den vergangenen Jahren eine Zunahme von Kirchenvandalismus festgestellt und vermutet ideologische Motive dahinter. „Wir haben seit etlichen Jahren vermehrt Hinweise, dass es sich um extremistische, ideologisch bedingte Straftaten handelt“, sagte der Kulturreferent der Deutschen Bischofskonferenz, Jakob Johannes Koch, dem BR am 06.05.2020. Es ist anzunehmen, dass auch andere Glaubensgemeinschaften vermutlich betroffen sind, aber wie sieht die Lage in Bergedorf aus?


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen 12-18, das Bezirksamt die Fragen 1-11 vom 26.03.2021 wie folgt:

 

  1. Wie viele Kirchen werden gegenwärtig in Bergedorf betrieben? Bitte anhand ihrer konfessionellen Zugehörigkeit (evangelisch-lutherisch, katholisch, freikirchlich etc.) aufschlüsseln.

 

  1. Hat der Bezirk Kenntnis darüber, wie viele Mitglieder die christliche Community in Bergedorf gegenwärtig zählt?

 

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt registriert nur die steuerpflichtigen Kirchenzugehörigkeiten, ohne die Religionszugehörigkeit zu erfassen.

 

 

  1. Wie viele Bauprojekte für christliche Kirchen werden momentan geplant beziehungsweise umgesetzt?

 

Neubauten sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

  1. Wie viele Kirchen sind im Zeitraum 2015 bis jetzigen Zeitpunkt geschlossen worden?

 

  1. In wie vielen Fällen wurden Kirchen anderen Glaubensgemeinschaften zur Nutzung übergeben?

 

  1. Wie viele Synagogen existieren in Bergedorf?

 

  1. Hat der Bezirk Kenntnis darüber, wie viele Mitglieder die jüdische Community in Bergedorf gegenwärtig zählt?

 

Zu 4. bis 7.:

Dazu hat das Bezirksamt keine Erkenntnisse

 

 

  1. Sind momentan Bauprojekte für Synagogen geplant? Falls ja, welche?

 

Neubauten sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

  1. Wie viele Moscheen existieren in Bergedorf?

 

  1. Hat der Bezirk Kenntnis darüber, wie viele Mitglieder die muslimische Community in Bergedorf gegenwärtig zählt?

 

Zu 9. und 10.:

Dazu hat das Bezirksamt keine Erkenntnisse

 

 

  1. Sind momentan Bauprojekte für Moscheen geplant? Falls ja, welche?

 

Neubauten sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

  1. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Kirchen oder sonstige christlichen Einrichtungen, kam es nach Kenntnis des Bezirks in den Jahren von 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt in Bergedorf? (Bitte nach Jahren und Orten auflisten.)
  2. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Synagogen oder sonstige jüdische Einrichtungen, kam es nach Kenntnis des Bezirks in den Jahren von 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt in Bergedorf? (Bitte nach Jahren und Orten auflisten.)
  3. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Moscheen oder sonstige muslimischen Einrichtungen, kam es nach Kenntnis des Bezirks in den Jahren von 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt in Bergedorf? (Bitte nach Jahren und Orten auflisten.)
  4. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Friedhöfe kam es nach Kenntnis des Bezirks in den Jahren von 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt in Bergedorf? (Bitte nach Jahren, Religion und Orten auflisten.)

 

Zu 12. bis 15.:

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Die erfragten Sachverhalte werden erst seit 2017 in der PKS unter dem Oberbegriff „religiöse Einrichtung und Friedhof“ gesondert erfasst. Auf Bezirksebene ist die Datenabfrage zu dieser Tatörtlichkeit nur über eine Sonderauswertung möglich. Diese kann aus technischen Gründen nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden.

Im Sinne der Fragestellungen sind in der PKS für das Jahr 2020 folgende Straftaten registriert:

        vier Sachbeschädigungen gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) und

        ein Fall von Störung der Totenruhe gemäß § 168 StGB.

Im ersten Quartal 2021 sind in der PKS drei Sachbeschädigungen gemäß § 303 StGB erfasst.

Darüber hinaus wäre für die Beantwortung der Fragestellungen eine Durchsicht aller polizeilichen Hand- und Ermittlungsakten aus dem erfragten Zeitraum erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Akten ist nicht möglich.

 

 

  1. Wie viele und welche davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK?
  2. Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen?

 

Zu 16. und 17.:

Delikte im Sinne der Fragestellungen werden bei der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA 7) im kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Darin sind u.a. alle im erfragten Zeitraum in Hamburg erfassten PMK-Straftaten enthalten, die das Angriffsziel „Religionsstätte”, „Ruhe- und Gedenkstätten[1]”, bzw. „Kirche”, Synagoge” oder „Moschee” hatten.

Zur Erfassung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Bürgerschafts-Drs. 21/3165. Für die nachstehenden Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des KPMD-PMK als Recherchegrundlage herangezogen worden.

Das LKA 7 hat im Bezirksamtsbereich Bergedorf im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Stichtag 20. April 2021 im Sinne der Fragestellungen drei Straftaten festgestellt:

 

Datum

Deliktbezeichnung

Tatort

Tatörtlichkeit

09.01.2016

§ 303 StGB Sachbeschädigung

Bergedorf

Mahnmal zum Gedenken an die Zwangsarbeiter im dritten Reich

24.02.2016

§ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Kirchwerder

Evangelische Kirche

 

04.04.2019

§ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Neuengamme

Gedenkstätte KZ-Neuengamme

 

 

  1. Welche Angaben kann der Bezirk zu dem jeweiligen Stand der Ermittlungen und zu den mutmaßlichen Täterinnen und Tätern machen?

 

Zu 18.:

Die Polizei hat in allen ihr bekannt gewordenen Fällen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Tatverdächtige zu den in der Antwort zu 16. und 17. genannten Delikten konnten von der Polizei nicht ermittelt werden.

Darüber hinaus wäre für die Beantwortung der Fragestellung eine Durchsicht aller polizeilichen Hand- und Ermittlungsakten aus dem erfragten Zeitraum erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Akten ist nicht möglich.

Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für Angaben zu den bereits an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Verfahren bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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