Delikte gegen religiöse Einrichtungen "Kirchenvandalismus in Bergedorf"
Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4
Auskunftsersuchen der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer – AfD-Fraktion
Die Deutsche Bischofskonferenz hat in den vergangenen Jahren eine Zunahme von Kirchenvandalismus festgestellt und vermutet ideologische Motive dahinter. „Wir haben seit etlichen Jahren vermehrt Hinweise, dass es sich um extremistische, ideologisch bedingte Straftaten handelt“, sagte der Kulturreferent der Deutschen Bischofskonferenz, Jakob Johannes Koch, dem BR am 06.05.2020. Es ist anzunehmen, dass auch andere Glaubensgemeinschaften vermutlich betroffen sind, aber wie sieht die Lage in Bergedorf aus?
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen 12-18, das Bezirksamt die Fragen 1-11 vom 26.03.2021 wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt registriert nur die steuerpflichtigen Kirchenzugehörigkeiten, ohne die Religionszugehörigkeit zu erfassen.
Neubauten sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 4. bis 7.:
Dazu hat das Bezirksamt keine Erkenntnisse
Neubauten sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 9. und 10.:
Dazu hat das Bezirksamt keine Erkenntnisse
Neubauten sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 12. bis 15.:
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Die erfragten Sachverhalte werden erst seit 2017 in der PKS unter dem Oberbegriff „religiöse Einrichtung und Friedhof“ gesondert erfasst. Auf Bezirksebene ist die Datenabfrage zu dieser Tatörtlichkeit nur über eine Sonderauswertung möglich. Diese kann aus technischen Gründen nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden.
Im Sinne der Fragestellungen sind in der PKS für das Jahr 2020 folgende Straftaten registriert:
vier Sachbeschädigungen gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) und
ein Fall von Störung der Totenruhe gemäß § 168 StGB.
Im ersten Quartal 2021 sind in der PKS drei Sachbeschädigungen gemäß § 303 StGB erfasst.
Darüber hinaus wäre für die Beantwortung der Fragestellungen eine Durchsicht aller polizeilichen Hand- und Ermittlungsakten aus dem erfragten Zeitraum erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Akten ist nicht möglich.
Zu 16. und 17.:
Delikte im Sinne der Fragestellungen werden bei der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA 7) im kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Darin sind u.a. alle im erfragten Zeitraum in Hamburg erfassten PMK-Straftaten enthalten, die das Angriffsziel „Religionsstätte”, „Ruhe- und Gedenkstätten[1]”, bzw. „Kirche”, Synagoge” oder „Moschee” hatten.
Zur Erfassung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Bürgerschafts-Drs. 21/3165. Für die nachstehenden Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des KPMD-PMK als Recherchegrundlage herangezogen worden.
Das LKA 7 hat im Bezirksamtsbereich Bergedorf im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Stichtag 20. April 2021 im Sinne der Fragestellungen drei Straftaten festgestellt:
Datum |
Deliktbezeichnung |
Tatort |
Tatörtlichkeit |
09.01.2016 |
§ 303 StGB Sachbeschädigung |
Bergedorf |
Mahnmal zum Gedenken an die Zwangsarbeiter im dritten Reich |
24.02.2016 |
§ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen |
Kirchwerder |
Evangelische Kirche
|
04.04.2019 |
§ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen |
Neuengamme |
Gedenkstätte KZ-Neuengamme |
Zu 18.:
Die Polizei hat in allen ihr bekannt gewordenen Fällen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Tatverdächtige zu den in der Antwort zu 16. und 17. genannten Delikten konnten von der Polizei nicht ermittelt werden.
Darüber hinaus wäre für die Beantwortung der Fragestellung eine Durchsicht aller polizeilichen Hand- und Ermittlungsakten aus dem erfragten Zeitraum erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Akten ist nicht möglich.
Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für Angaben zu den bereits an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Verfahren bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
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