20-1686

Dauerleihvertrag über die Dauerausstellung

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Bauer, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

In der Drucksache 20/5704 der Hamburgischen Bürgerschaft steht auf Seite 11 am Ende des ersten Absatzes: "Über die Dauerausstellung des Rieck Hauses und des MBV wird ein Dauerleihvertrag zwischen der SHMH und dem Bezirksamt Bergedorf geschlossen, der die Nutzung regelt."

 

Wir fragen:

 

  1. Kann dieser Dauerleihvertrag über die Dauerausstellung im Rieck Haus und im MBV den Abgeordneten der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt werden? Wenn ja: Bitten wir dieses zu veranlassen. Wenn nein: Warum nicht?
  2. Die Dauerausstellung des Rieck Hauses wurde modernisiert und umgestaltet. Welche Teile der alten Dauerausstellung wurden entfernt und welche Auswirkungen hatte das im Hinblick auf den Dauerleihvertrag?
  3. Im Bergedorfer Schloss (MBV) wurde schon vor längeren ein Teil der Dauerausstellung abgebaut. Hatte dies Auswirkungen bezüglich des Dauerleihvertrags?
  4. Die Museumsleitung plant die Überarbeitung der gesamten Dauerausstellung, nachdem sie 2017 aus dem Förderfonds Bezirke Mittel in Höhe von 25.000 Euro bekommen hat. Welche Auswirkungen im Hinblick auf den Dauerleihvertrag könnte es für das MBV in diesem Zusammenhang geben (mögliche Rückgabe von Objekten an die Stiftung)?
  5. Die jetzt vorhandene Dauerausstellung thematisiert nur die Geschichte Bergedorfs bis zum 19. Jahrhundert. Gibt es inzwischen einen Zeitplan für eine neue Dauerausstellung und wie sieht dieser aus? Wenn die Planungen noch nicht abgeschlossen sind: Wann können konkrete Aussagen zur Umsetzung gemacht werden?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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