Dauerhaft und angemessen an den Volksaufstand vom 17.06.1953 erinnern
Antrag der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Nicht einmal vier Jahre nach ihrer Gründung steht die DDR kurz vor ihrem Ende: Nur mit Hilfe sowjetischer Panzer gelingt es dem SED-Regime, einen Volksaufstand niederzuschlagen und damit Rufe nach freien Wahlen und der Wiedervereinigung Deutschlands zu ersticken.
Juni 1953. Eine knappe Lebensmittelversorgung, lange Schlangen vor den Geschäften und kein Strom in der Nacht machen die Menschen in der DDR unzufrieden. Die Verbitterung wächst, als das SED-Regime Arbeitsnormen erhöht, was einer Lohnkürzung gleichkommt. Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, beginnen zu streiken.
Binnen Stunden greift der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitet sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus. Mit Hilfe sowjetischer Truppen schlägt das SED-Regime den Aufstand mit Panzern blutig nieder.
Im Gedenken an den Aufstand in der DDR erklärt die damalige Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als "Tag der deutschen Einheit" zum gesetzlichen Feiertag.
Schon am 4. August 1953 wird ein entsprechendes Gesetz erlassen. Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden deutschen Staaten, dass Ost und West, zusammengehören.
Bis 1990 ist der 17. Juni deshalb in der Bundesrepublik Deutschland Feier- und Gedenktag: der Tag der Deutschen Einheit. Als sie am 3. Oktober 1990 endlich Wirklichkeit wird, gerät der 17. Juni in den Hintergrund.
Denn von nun an ist der 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit. Aber auch wenn der 17. Juni heute kein Staatsfeiertag mehr ist: Auch für das wiedervereinigte Deutschland bleibt er ein wichtiger historischer Tag.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
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