21-0192

Darstellung der Ausbauvarianten Durchdeich

Mitteilung

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10.12.2019
12.11.2019
Sachverhalt

 

In der Sitzung des Regionalausschusses vom 10.09.2019 teilte das Bezirksamtes Bergedorf mit der Drucksache 20-0104 den aktuellen Sachstand zu den Planungen der Grundinstandsetzung des Straßenzuges Durchdeich mit. Im Ergebnis wurde dargestellt, dass die notwendigen Haushaltsmittel für die aktualisierten Baukosten derzeit dem Bezirksamt Bergedorf nicht zur Verfügung stehen, so dass ein Baubeginn im Herbst 2019 nicht umsetzbar ist.

 

Weiterhin erklärte das Bezirksamt Bergedorf den Bearbeitungsstand sowie die aktualisierten Kostenaufteilungen zwischen den jeweiligen Bauabschnitten I und II. Gleichzeitig erklärte das BA,  bei der zuständigen Fachbehörde BWVI eine unterjährige Finanzierung aus dem laufenden Haushalt bzw. um eine Anmeldung einer Einzelmaßnahme im Haushalt 2021/22 über die Gesamtbaukosten beider Abschnitte (lt. Drucksache 21-0104  5,3 Mio €, Anmeldung aufgrund der nachfolgenden Erläuterungen 6,5 Mio €) zu beantragen.

 

Auf Grundlage der dargestellten Situation wurde im Regionalausschuss daraufhin diskutiert, inwieweit bis zur endgültigen Sanierung des Durchdeiches, vorab Maßnahmen umgesetzt werden können. Dazu wurde die Verwaltung aufgefordert, etwaige  Maßnahmen zu erarbeiten und diese in einem der nächsten Ausschusssitzungen zu erläutern.

 

Folgende Alternativen sind denkbar:

 

Variante 1 – Deckensanierung des Abschnittes zwischen der Tischlerei Zeyn und Heinrich-Osterath-Straße (Abschnitt 2) sowie Gehwegverbreiterung im Abschnitt Lauweg bis Tischlerei Zeyn (Abschnitt 1)

 

Bei dieser Variante geht es um die beiden ursprünglichen Themen Straßenzustand und Schulwegsicherung. Dabei soll eine Deckensanierung (etwa 4.000 m²) im Abschnitt zwischen der Tischlerei Zeyn sowie Heinrich-Osterath-Straße durchgeführt werden. Parallel wird der derzeitige Gehweg zwischen Lauweg und Grundschule Fünfhausen auf Grundlage der vorhandenen Flurstücksgrenzen verbreitert bzw. optimiert. Die Befestigung erfolgt dabei in wassergebundener Decke. Diese Maßnahmen könnten im Jahr 2020 umgesetzt werden und verursachen voraussichtliche Kosten in Höhe von etwa 500.000 € brutto. Voraussetzung wäre die Sicherstellung der Finanzierung mittels Aufnahme in das Bauprogramm des BA und dessen Beschluss durch die BV für das Jahr 2020.

 

 

Variante 2 – komplette Umsetzung der Planungen im Abschnitt zwischen der Tischlerei Zeyn und Heinrich-Osterath-Straße (Abschnitt 2)

 

Für den beschriebenen Abschnitt liegt derzeit die Vorabkostenschätzung bei rund 2,2 € Mio brutto. Diese Vorabkostenschätzung basiert auf den derzeit vorliegenden Planungen. Allerdings ist bei dieser Kostenschätzung zu berücksichtigen, dass noch keine 1. Verschickung bzw. Schlussverschickung erfolgt ist. Es ist also davon auszugehen, dass zusätzliche Kosten im weiteren Prozess entstehen werden und sich somit der Finanzierungsbedarf noch steigert. Weiterhin muss bei dieser Variante betrachtet werden, dass durch die Fristen der Verschickungen sich die Planungen bis in das III. Quartal 2020 hinziehen werden, so dass ein angestrebter Baubeginn erst im Jahr 2021 realistisch wäre. Voraussetzung wäre auch hier die Sicherstellung der Finanzierung durch die Aufnahme in das Bauprogramm des BA und dessen Beschluss durch die BV für das Jahr 2020 bzw. 2021.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Anhänge

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