Bußgelder und Abstellzonen für E-Scooter in Bergedorf
Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
Am 15.09.2021 hat die Hamburgische Bürgerschaft sich geschlossen dafür ausgesprochen, den Kommunen schärfere Regelungsmöglichkeiten für Leih-E-Scooter einzuräumen. Unter anderem sollen spezielle Abstellzonen geschaffen werden können, damit die Roller nicht mehr wahllos auf Geh- und Radwegen abgestellt werden. Ein Blick auf die Straßen unserer schönen Stadt vermittelt aber einen anderen Eindruck. E-Scooter stehen oder liegen kreuz und quer auf unseren Gehwegen.
Bereits in den ersten Monaten 2022 sind mehr als 1500 Anzeigen diesbezüglich eingegangen.
Auch die Unfallzahlen sollen immer weiter zunehmen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS), (Fragen 1, 2 und 4) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), (Fragen 3, 5 und 6) beantworten das Auskunftsersuchen vom 18.05.2022 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie viele Anzeigen für falsch abgestellte Roller im Bezirk Bergedorf gab es 2020, 2021 und 2022
a. Wie hoch lag die Bußgeldsumme für diese Jahre?
Die Statistik der Bußgeldstelle lässt keine Differenzierung zur Auswertung nach E-Scootern im Sinne der Fragestellung zu. Darüber hinaus siehe Drs. 22-8083.
2. Wird durch die Polizei etwas darüber hinaus dagegen unternommen?
a. Falls ja was
Siehe Drs. 22-5427.
3. Wann und wie wird der Senatsbeschluss umgesetzt?
Grundsätzlich sind E-Scooter vom genehmigungsfreien Gemeingebrauch gemäß § 16 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) umfasst. Das bedeutet, dass öffentliche Wege ohne besondere Erlaubnis im Rahmen der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr zum Verkehr benutzt werden dürfen. Zum Verkehr gehören dabei sowohl der fließende als auch der ruhende Verkehr. E-Scooter dürfen demnach legal auf dem Gehweg abgestellt werden. Hamburg hat somit derzeit keine rechtliche Handhabe, die E-Scooter-Leih-Angebote verbindlich zu steuern.
Mit Einführung des neuen Verkehrsmittels im Sommer 2019 hat Hamburg im Rahmen einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis mit allen momentan in Hamburg aktiven E-Scooter-Sharing-Anbietern Verabredungen getroffen. Auf Basis dieser Vereinbarung hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemeinsam mit den Bezirken Altona und Hamburg-Mitte an ausgewählten Standorten seit Frühjahr 2021 feste Abstellplätze für E-Scooter eingerichtet. Das unmittelbare Umfeld der Abstellflächen wird dabei als Parkverbotszone ausgewiesen, sodass ein Abstellen nur noch auf den dafür vorgesehenen Flächen möglich ist. Alle Anbieter haben diese freiwillige Maßnahme in ihre Systeme integriert.
Die Einrichtung von Abstellflächen erfolgt in Abstimmung mit den Bezirken. Mit allen Bezirken wurden dazu Gespräche geführt. Nur Altona und Mitte hatten Bedarf gesehen. Die Abstellflächen können bedarfsweise kontinuierlich erweitert werden.
Des Weiteren setzt sich Hamburg auf Bundesebene dafür ein, dass Städte und Kommunen effektivere Regelungen für das Abstellen der Fahrzeuge erhalten werden.
4. Wie viele Unfälle gab es im Bezirk Bergedorf 2020, 2021, 2022 mit E-Scooter-Beteiligung?
(Falls diese Zahlen für Bergedorf nicht vorliegen, bitte für ganz Hamburg angeben)
Die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Haltestange im Bezirk Bergedorf ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr |
Anzahl der Verkehrsunfälle |
2020 |
13 |
2021 |
29 |
2022* |
7 |
* bis einschließlich März
5. Wie viele Abstellzonen für Leih-E-Scooter wurden in Bergedorf bisher eingerichtet und wo befinden sie sich?
Im Bezirk Bergedorf wurden bisher keine Abstellflächen eingerichtet.
6. Wie ist die Auslastung dieser Abstellzonen für Leih-E-Scooter? Wie viele E-Scooter stehen im Durchschnitt für wie lange in diesen Abstellzonen?
Siehe Antwort zu 5. Im Übrigen führt die BVM keine Statistik im Sinne der Fragestellung.
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