21-0067

Busse auf dem Frascatiplatz

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2019
29.08.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Froh, Emrich, Helm und Fraktion der CDU

 

Seit einiger Zeit können Busse den Frascatiplatz nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Bezirksamts befahren, bzw. dort parken. Soweit bekannt, wird die Ausnahmegenehmigung auf Anfrage grundsätzlich erteilt, allerdings zu einer Gebühr von € 20 pro Tag. Bei einer mehrtägigen Fahrt muss ein Busunternehmen also nur für das Ein- und Aussteigen seiner Fahrgäste € 40 an Gebühren bezahlen, wenn es denn den Frascatiplatz als Start- und Zielpunkt wählt.

 

Diese Regelung ist praktikabel, aber kontraproduktiv.

 

Der Platz ist für den Start und Endpunkt für Tagesfahrten oder Reisen bestens geeignet. Die Fahrgäste (insbesondere Kinder und Jugendliche) können gefahrlos ein- und aussteigen. Es gibt vor dem Lokal einen hohen Kantstein zum Ein- und Aussteigen, ist also auch für kleine Kinder und gehbehinderte gut geeignet. Vor dem Lokal ist eine ausreichend große überdachte Fläche die bei schlechtem Wetter den Wartenden Schutz bietet. Fahrgäste können ohne Probleme selbstständig oder von Dritten gebracht werden, gefahrlos ein- und aussteigen oder Ihr Fahrzeug problemlos stehen lassen.

 

Und nicht nur für die Fahrgäste ist der Frascatiplatz ideal, sondern auch für die Busfahrer und Begleiter. Sie können nämlich gefahrlos, ohne Berührung mit dem fließenden Verkehr, das Gepäck verstauen, was z.B. an der Bushaltestelle vor dem Bahnhof Weidenbaumsweg oder Ecke Bergedorfer Straße nicht möglich ist. Ganz zu schweigen von anderen öffentlichen Verkehrswegen.

 

Die Regelung, dass eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung vor der Nutzung des Frascatiplatzes beim Bezirksamt beantragt werden muss, hat aber noch einen großen Nachteil, nämlich, dass es nicht allen Busunternehmen oder Veranstaltern geläufig ist. Sollte nun also ein Busfahrer ohne Genehmigung den Frascatiplatz anfahren, hat er also nur die Wahl, ordnungswidrig den Platz dennoch anzufahren oder seine Fahrgäste woanders einsteigen zu lassen. Dies führte vor Kurzem zu der nicht hinnehmbaren Situation, dass eine Schulklasse (ca. 3./4. Klasse) auf dem Neuen Weg einsteigen musste. Zur Sicherheit hatten die Begleitpersonen den Verkehr auf dem Neuen Weg gestoppt, damit die Kinder sicher die Straße überqueren konnten.

 

Auf der Pro-Seite für diese Regelung steht allein das Argument, dass Lkw und Busse den Belag des Frascatiplatzes über die Gebühr in Anspruch nehmen. Wobei dies wahrscheinlich noch eher für Lkw als für die Busse gilt.

 

Wägt man Pro und Contra ab, sollte zumindest für Busse ein Befahren ohne Ausnahmegenehmigung wieder erlaubt werden, evtl. beschränkt auf ein- und aussteigen. Auch könnte darüber nachgedacht werden, dass Busse allein die asphaltierten Bereiche nutzen dürfen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

       Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, die vorhandene Beschilderung mit dem Zusatzschild „Busse zum Ein- und Aussteigen frei“ an den Verkehrszeichenträgern zu ergänzen.

       Das Bezirksamt berichtet im V+I über das Ergebnis.

 

 

 

 

Anhänge

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