20-1520.02

Buslinien 120 und 124 sofort wieder bis zum ZOB-Hamburg fahren lassen!

Mitteilung

Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat mit Schreiben vom 16.04.2018 anliegende Antwort zu den Referentenanfragen der Bezirksversammlung Bergedorf vom 25. Januar 2018 "Referenten für die aktuelle ÖPNV-Versorgung in den Vier- und Marschlanden" - Drucksache Nr. 20-1496 - und vom 5. April 2018 "Buslinien 120 und 124 sofort wieder zum ZOB-Hamburg fahren lassen!" - Drucksache 20-1520 – übermittelt:

 

 

Die Vier- und Marschlande werden über die Stadtbuslinien

 

120 Hauptbahnhof/ZOB - S Tiefstack - Zollenspieker - Altengamme und

124 Hauptbahnhof/ZOB - S Tiefstack - Kirchwerder - Bf. Bergedorf

 

mit der Hamburger Innenstadt verbunden. Die Stadtbuslinien

 

222 Moorfleet - Ochsenwerder - Fünfhausen - Reitbrook - Bf. Bergedorf,

223 (Ochenwerder) - Howe - Bf. Bergedorf,

225 Krauel - Kirchwerder Hausdeich - Curslacker Heerweg - Bf. Bergedorf,

227 KZ-Gedenkstätte - Kiebitzbrack - Neuengamme - Bf. Bergedorf ,

439 Altengamme - Heuweg - Geesthacht, ZOB,

 

stellen aus den jeweiligen Bereichen Anschlüsse an die Linien 120 und 124 sowie an die S-Bahn in Bergedorf her. Die Fahrpläne der Linien sind aufeinander abgestimmt und sehen grundsätzlich einen Stundentakt vor. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist bestrebt, die Anschlussbeziehungen auch bei Verspätungen zu gewährleisten, wobei aber nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zum Abwarten der Anschlüsse zur Verfügung steht. Das Verpassen von Anschlüssen hat für die Fahrgäste Wartezeiten von bis zu einer Stunde zur Folge. Die Betriebsstabilität hat deshalb eine sehr große Bedeutung für die Qualität des gesamten Nahverkehrsangebotes in den Vier- und Marschlanden.

 

Wie bereits in der Antwort auf eine Anfrage der Bezirksversammlung Bergedorf in gleicher Angelegenheit dargelegt (Drs. 20-1422), finden im Verlauf der Amsinckstraße Brückenbauarbeiten statt, was zu verkehrlichen Beeinträchtigungen in diesem Bereich führen kann, von denen auch die Linien 120 und 124 betroffen wären. Die beteiligten Stellen müssen deshalb im Vorwege die Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der einzelnen Linien abschätzen und ggf. Alternativen entwickeln.

 

Wie oben dargestellt, wirken sich geringfügige Verspätungen auf den Linien 120 und 124 nachteilig für die Fahrgäste und die Versorgung in den Vier- und Marschlanden aus. Zu entscheiden war daher, ob dieses Risiko eingegangen werden soll oder ob für die Dauer der Baumaßnahmen mit einer anderen Lösung ein verlässlicher Betrieb gewährleistet werden kann. Es wurde entschieden, den von möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen betroffenen Bereich zu umfahren und die Linien übergangsweise an der Haltestelle S Rothenburgsort enden zu lassen, wo ein Umstieg auf die Schnellbahn ebenso möglich ist, wie an der Haltstelle S Tiefstack. Dort ist auch ein barrierefreier Übergang zur Metrobuslinie 3 möglich, die allerdings ebenfalls von den Baumaßnahmen betroffen ist und ihrem östlichen Abschnitt unter der Inkaufnahme von Beeinträchtigungen nur bis Hauptbahnhof / ZOB verkehrt. Aus den dargestellten Erwägungen wurde diese Lösung als die verträglichere erachtet.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer geht davon aus, dass die Bauarbeiten, die voraussichtlich spätestens im September des Jahres 2018 beginnen, bis zum 2. November 2021 andauern werden. Während der gesamten Bauzeit werden von den vorhandenen sechs Fahrstreifen insgesamt fünf Fahrstreifen (jeweils drei Fahrstreifen stadteinwärts und zwei Fahrstreifen stadtauswärts) aufrechterhalten.

 

Die beteiligten Stellen beurteilen in jeder Bauphase neu, wie sich die Rahmenbedingungen auf die Betriebsstabilität auswirken. In Anbetracht der sehr langen Bauphasen wird derzeit nach weiteren Lösungen gesucht, die Linien 120 und 124 möglichst nahe an oder bis in die Innenstadt zu führen. Darüber hinaus wird geprüft, wie die Umsteigesituation an der Haltestelle S Tiefstack verbessert werden kann. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit im Ausschuss keine belastbaren Aussagen getroffen werden können und von der Entsendung eines Referenten oder einer Referentin abgesehen wird. Die zuständige Behörde wird der Bezirksversammlung Bergedorf im Laufe des zweiten Quartals des Jahres 2018 über die Ergebnisse berichten.

 

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Linienweg Gegenstand der personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigung ist und somit weiterhin bedient wird, wenn die Rahmenbedingungen dies mit einer hinreichenden Betriebsstabilität ermöglichen.“

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Anhänge

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