21-0070

Brachliegende Grundstücke

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.2

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Wohnungsbau ist ein wichtiges Thema, insbesondere von preiswerten Wohnungen. Das Baurecht erlaubt laut § 176 des deutschen Baugesetzbuches ein sogenanntes Baugebot für ungenutzte Grundstücke zu erlassen. Es wäre zur Durchsetzung dieses Baugebotes sogar möglich, das Grundstück zu enteignen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche brachliegenden Grundstücke in Bergedorf sind der Verwaltung bekannt, auf denen sofort Wohnungen gebaut werden könnten, da dies baurechtlich möglich ist?
    1. Welche konkreten Planungen bestehen für diese Grundstücke und seit wann?
  2. Welche bebauten, aber ungenutzten Grundstücke (Leerstände, Bauruinen, abgängige Gebäude etc.) sind der Verwaltung bekannt, auf denen sofort Wohnungen gebaut werden könnten, da dies baurechtlich möglich ist?
    1. Welche konkreten Planungen bestehen für diese Grundstücke und seit wann?
  3. Sollten der Verwaltung die unter 1. und 2. abgefragten Informationen nicht zur Verfügung stehen, besteht dann die Absicht, diese Informationen zu erlangen, um ein Baugebot aussprechen zu können? Wenn nein, warum nicht?
  4. Gibt es schon eine/n Innenentwicklungsmanager*in oder ist es beabsichtigt eine/n Innenentwicklungsmanager*in einzusetzen, die Eigentümer*innen und Investoren anspricht sowie als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht, um bei der Suche nach Lösungen zu helfen, wenn es gilt Entwicklungshemmnisse zu überwinden?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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