Brachliegende Grundstücke
Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.2
Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Wohnungsbau ist ein wichtiges Thema, insbesondere von preiswerten Wohnungen. Das Baurecht erlaubt laut § 176 des deutschen Baugesetzbuches ein sogenanntes Baugebot für ungenutzte Grundstücke zu erlassen. Es wäre zur Durchsetzung dieses Baugebotes sogar möglich, das Grundstück zu enteignen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
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