Biotop blockiert neuen Recyclinghof - Was war wann dem Bezirksamt bekannt?
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Emrich und der CDU-Fraktion
Ein Umzug des Bergedorfer Recyclinghofs vom jetzigen Standort auf die freie Gewerbefläche an der Randersweide, südlich der BAB 25, wurde bereits 2017 von der CDU-Fraktion beantragt und wenig später vom Umweltausschuss beschlossen. Probleme bei der zeitnahen Umsetzung gab es nach Aussage des Bezirksamts deshalb, weil erst das Bergamt das Grundstück aus der Bergaufsicht entlassen musste. Dies sollte aber, wieder laut Mitteilung des Bezirksamts, Anfang 2019 erfolgen.
Jetzt, genau ein Jahr später, ist aus der Bergedorfer Zeitung zu erfahren, dass das Grundstück an der Randersweide als Biotop ausgewiesen wurde, weil sich dort das Röhricht ausgebreitet habe. Mit einem kurzfristigen Umzug des Recyclinghofs sei daher jetzt wieder nicht zu rechnen.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 10.01.2020 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt befürwortet die Vergabe der Fläche an die Stadtreinigung und treibt diese gemeinsam mit dem Grundeigentümer voran.
Seit rund 1 ½ Jahren steht das Bezirksamt Bergedorf in regelmäßigem und sehr engem Austausch mit der SRH.
Das in Marschlandschaften ubiquitär vorkommende Röhricht ist im Rahmen früherer Anfragenpotentieller Investoren an den Bezirk bekannt geworden.
Siehe Antwort zu Frage 3.
a) Wie oft werden B-Planflächen –hier Gewerbefläche– gepflegt damit kein Biotop entstehen kann?
Hierfür gibt es keine festgelegten Zeiträume.
b) Wer ist dafür zuständig
Für die Pflege ist der Grundeigentümer bzw. Pächter zuständig.
Eine Information der Bezirksversammlung über entstandene Biotope ist regelhaft nicht vorgesehen.
Ja.
Diese Entscheidung obliegt der BUE.
Wenn ja,
a) in welcher Form muss der Ausgleich stattfinden?
Vgl. Antwort zu Frage 8.
b) müsste erst eine Ausgleichsfläche gefunden werden, bevor mit der Umsiedlung an die Randersweide begonnen wird oder kann dies auch schon vorher erfolgen?
Vgl. Antwort zu Frage 8.
Bei der Auffindung und Bestimmung einer Ausgleichsfläche sind die BUE und die Grundeigentümer beteiligt.
Grundsätzlich sind Kosten durch den jeweiligen Grundeigentümer bzw. Pächter zu tragen.
Ja.
Der Zeitpunkt einer möglichen Verzögerung kann nicht spezifiziert werden.
Nein, aktuell gibt es keine weitere Anfrage für die Fläche.
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