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Biotop blockiert neuen Recyclinghof - Was war wann dem Bezirksamt bekannt?

Antwort

Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Emrich und der CDU-Fraktion

 

Ein Umzug des Bergedorfer Recyclinghofs vom jetzigen Standort auf die freie Gewerbefläche an der Randersweide, südlich der BAB 25, wurde bereits 2017 von der CDU-Fraktion beantragt und wenig später vom Umweltausschuss beschlossen. Probleme bei der zeitnahen Umsetzung gab es nach Aussage des Bezirksamts deshalb, weil erst das Bergamt das Grundstück aus der Bergaufsicht entlassen musste. Dies sollte aber, wieder laut Mitteilung des Bezirksamts, Anfang 2019 erfolgen.

 

Jetzt, genau ein Jahr später, ist aus der Bergedorfer Zeitung zu erfahren, dass das Grundstück an der Randersweide als Biotop ausgewiesen wurde, weil sich dort das Röhricht ausgebreitet habe. Mit einem kurzfristigen Umzug des Recyclinghofs sei daher jetzt wieder nicht zu rechnen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 10.01.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie stellt sich die Sachlage für das Bezirksamt dar?

 

Das Bezirksamt befürwortet die Vergabe der Fläche an die Stadtreinigung und treibt diese gemeinsam mit dem Grundeigentümer voran.

 

 

  1. Wie oft und wann war das Bezirksamt an Gesprächen mit der SRHH beteiligt, die die Verlagerung bzw. den Neubau des Recyclinghofs zum Thema hatten?

 

Seit rund 1 ½ Jahren steht das Bezirksamt Bergedorf in regelmäßigem und sehr engem Austausch mit der SRH.

 

 

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich auf der fraglichen Fläche das Röhricht ausbreitet?

 

Das in Marschlandschaften ubiquitär vorkommende Röhricht ist im Rahmen früherer Anfragenpotentieller Investoren an den Bezirk bekannt geworden.

 

 

  1. Wie ist das Bezirksamt zu dieser Kenntnis gelangt?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

 

  1.  

a)      Wie oft werden B-Planflächen –hier Gewerbefläche– gepflegt damit kein Biotop entstehen kann?

 

Hierfür gibt es keine festgelegten Zeiträume.

 

b)      Wer ist dafür zuständig

 

Für die Pflege ist der Grundeigentümer bzw. Pächter zuständig.

 

 

  1. Warum wurden die Mitglieder der Bezirksversammlung nicht vom Bezirksamt über das entstandene Biotop informiert?

 

Eine Information der Bezirksversammlung über entstandene Biotope ist regelhaft nicht vorgesehen.

 

 

  1. Gibt es schon ein Bodengutachten für das Grundstück? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja.

 

 

  1. Ist es richtig, dass eine Ausgleichsfläche gefunden werden muss, damit eine Ansiedlung des Recyclinghofs an der Randersweide erfolgen kann?

 

Diese Entscheidung obliegt der BUE.

 

 

Wenn ja,

a)      in welcher Form muss der Ausgleich stattfinden?

 

Vgl. Antwort zu Frage 8.

 

b)      müsste erst eine Ausgleichsfläche gefunden werden, bevor mit der Umsiedlung an die Randersweide begonnen wird oder kann dies auch schon vorher erfolgen?

 

Vgl. Antwort zu Frage 8.

 

 

  1. Welche Stellen sind bei der Auffindung und Bestimmung einer Ausgleichsfläche beteiligt?

 

Bei der Auffindung und Bestimmung einer Ausgleichsfläche sind die BUE und die Grundeigentümer beteiligt.

 

 

  1. Aus welchem Haushalt sind eventuelle Kosten für den eventuellen Ankauf einer Ausgleichsfläche zu bestreiten?

 

Grundsätzlich sind Kosten durch den jeweiligen Grundeigentümer bzw. Pächter zu tragen.

 

 

  1. Wird nach Kenntnis des Bezirksamts weiter an den Umzugsplänen festgehalten?

 

Ja.

 

  1. Wie lange wird sich nach Kenntnis des Bezirksamts der Umzug des Recyclinghofs verzögern?

 

Der Zeitpunkt einer möglichen Verzögerung kann nicht spezifiziert werden.

 

 

  1. Haben sich wegen dieser Gewerbeflächen weitere interessierte Investoren an das Bezirksamt gewandt?

 

Nein, aktuell gibt es keine weitere Anfrage für die Fläche.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Randersweide

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