21-0281

Biotop blockiert neuen Recyclinghof - Was war wann dem Bezirksamt bekannt?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Emrich und der CDU-Fraktion

 

Ein Umzug des Bergedorfer Recyclinghofs vom jetzigen Standort auf die freie Gewerbefläche an der Randersweide, südlich der BAB 25, wurde bereits 2017 von der CDU-Fraktion beantragt und wenig später vom Umweltausschuss beschlossen. Probleme bei der zeitnahen Umsetzung gab es nach Aussage des Bezirksamts deshalb, weil erst das Bergamt das Grundstück aus der Bergaufsicht entlassen musste. Dies sollte aber, wieder laut Mitteilung des Bezirksamts, Anfang 2019 erfolgen.

 

Jetzt, genau ein Jahr später, ist aus der Bergedorfer Zeitung zu erfahren, dass das Grundstück an der Randersweide als Biotop ausgewiesen wurde, weil sich dort das Röhricht ausgebreitet habe. Mit einem kurzfristigen Umzug des Recyclinghofs sei daher jetzt wieder nicht zu rechnen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie stellt sich die Sachlage für das Bezirksamt dar?
  2. Wie oft und wann war das Bezirksamt an Gesprächen mit der SRHH beteiligt, die die Verlagerung bzw. den Neubau des Recyclinghofs zum Thema hatten?
  3. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich auf der fraglichen Fläche das Röhricht ausbreitet?
  4. Wie ist das Bezirksamt zu dieser Kenntnis gelangt?
  5.  

a)      Wie oft werden B-Planflächen –hier Gewerbefläche– gepflegt damit kein Biotop entstehen kann?

b)      Wer ist dafür zuständig

  1. Warum wurden die Mitglieder der Bezirksversammlung nicht vom Bezirksamt über das entstandene Biotop informiert?
  2. Gibt es schon ein Bodengutachten für das Grundstück? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist es richtig, dass eine Ausgleichsfläche gefunden werden muss, damit eine Ansiedlung des Recyclinghofs an der Randersweide erfolgen kann?

Wenn ja,

a)      in welcher Form muss der Ausgleich stattfinden?

b)      müsste erst eine Ausgleichsfläche gefunden werden, bevor mit der Umsiedlung an die Randersweide begonnen wird oder kann dies auch schon vorher erfolgen?

  1. Welche Stellen sind bei der Auffindung und Bestimmung einer Ausgleichsfläche beteiligt?
  2. Aus welchem Haushalt sind eventuelle Kosten für den eventuellen Ankauf einer Ausgleichsfläche zu bestreiten?
  3. Wird nach Kenntnis des Bezirksamts weiter an den Umzugsplänen festgehalten?
  4. Wie lange wird sich nach Kenntnis des Bezirksamts der Umzug des Recyclinghofs verzögern?
  5. Haben sich wegen dieser Gewerbeflächen weitere interessierte Investoren an das Bezirksamt gewandt?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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