Biodiversität im Stadtgrün
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.5
Antrag
der BAbg. Zaum, Wegner und Fraktion der CDU
Im Oktober 2022 hatte die Bezirksversammlung beschlossen (Drs. 21-1513), dass das Bezirksamt die bestehenden bepflanzten Verkehrsinseln auf ihre Biodiversität und Nachhaltigkeit hin überprüfen und ggf. Vorschläge für eine nachhaltige Neubepflanzung mit möglichst heimischen Pflanzenarten erarbeiten solle. Die Ergebnisse sollten dann im Umweltausschuss vorgestellt werden, was bis heute nicht passiert ist.
Von der Betrachtung sind, nach Auffassung der Bezirksversammlung, die Verkehrsinsel Mohnhof, der Kaiser-Wilhelm-Platz und der Mittelstreifen am Lohbrügger Markt auszunehmen. Hier war man sich mehrheitlich einig, dass diese für den Bezirk einen repräsentativeren Charakter haben und wie in der Vergangenheit mit Vierländer Blumen, wie Stiefmütterchen oder Hornveilchen, bepflanzt werden sollen.
Viele weitere Seitenstreifen und Mittelinseln im Bezirk sind aber einfach nur grasbewachsen und mehr oder weniger aufwändig pflegebedürftig. Oftmals wächst sogenanntes Unkraut in die Höhe und kann dadurch wichtige Blickachsen für Verkehrsteilnehmer blockieren.
Farbenfrohe Alternativen bieten bodendeckende Pflanzen, wie zum Beispiel der rote kriechende Thymian und andere. Es gibt ein- und mehrjährige Pflanzen, die insgesamt ein wesentlich schöneres Stadtbild bieten und darüber hinaus für viele Insekten als Nahrungsquelle dienen.
Auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/264516/index.php
sind Beispiele für attraktives Straßenbegleitgrün ausgearbeitet und können problemlos auf Bergedorf übertragen werden.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt
1. identifiziert infrage kommende Seitenstreifen und Mittelinseln, aber auch sonstige Flächen, und stellt diese im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vor.
2. erstellt eine Kostenschätzung (Neubepflanzung minus Pflegeaufwand) für die Neugestaltung.
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