20-1857.01

Bezirkliche Kita-Plätze und Wartelisten

Antwort

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26.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Winkler, Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel - Fraktion DIE LINKE

 

Seit ca. zwei Jahren bewegt die Bezirkspolitik das Thema, ausreichende Kita-Plätze für Bergedorf zur Verfügung zu stellen. Es gibt mehrere Begründungen, weshalb das Thema nicht vorangebracht werden kann. Zwei Punkte seien hier nur genannt:

 

  1. Nicht alle Einrichtungen würden die ausgesendeten Fragen des Amtes nach Auslastungsgrad und wahrscheinlichen Wartelisten beantworten. Sollte das Verhalten wirklich auf Konkurrenzdenken im Kita-Bereich hinweisen? Dies darf hier auf keinen Fall einen Platz haben. Hängen doch z. B. ganze Lebensentwürfe von Kleinst- und Großfamilien davon ab.
  2. Ein abwartendes Verhalten, ob die drei neu geschaffenen Kitas im Gleisdreieck am Mittleren Landweg die problematische Lage in den Stadtteilen entspannen können.

 

Inzwischen mehren sich die Stimmen von Mitarbeiter*innen verschiedener Kita-Träger in den Stadtteilen und Stadtteilkonferenzen über extrem lange Wartelisten, besonders auch im Krippenbereich.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das Auskunftsersuchen vom 29.11.2018 wie folgt:

 

Wir fragen deshalb die zuständige Behörde:

 

  1. Von wann ist die letzte Umfrage der Behörde in den Kitas mit dem Ziel, Auslastungsstand und eventuelle Wartelisten zu erfassen?
  2. Ist in diesen Umfragen die Dringlichkeit der Erfassung von freien Kita-Plätzen verdeutlicht worden? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: In welcher Form?
  3. Welche Instrumente kann die Behörde nutzen, um alle Kitas zu Aussagen über den Belegungsstand und die Wartelisten zu motivieren?

Zu 1. bis 3.:

 

Im nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutscheinsystem wird auf eine zentrale Angebotsplanung seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers grundsätzlich verzichtet. Die Träger der Kindertageseinrichtungen passen mit ihrer viel genaueren Kenntnis der örtlichen Bedarfslagen eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Tageseinrichtungen an. Gegebenenfalls bauen sie neue Angebote in bestehenden Tageseinrichtungen auf oder richten neue Tageseinrichtungen ein. Eine regionale Bedarfsermittlung und die Definition konkreter regionaler Ausbauziele zentral durch den öffentlichen Jugendhilfeträger sind daher grundsätzlich weder notwendig noch sinnvoll.

Die zuständige Behörde macht demzufolge keine Umfragen in den Hamburger Kitas, mit dem Ziel, Auslastungsstände und Wartelisten abzufragen. Insofern ist der zuständigen Behörde die Zahl freier Kita-Plätze auch nicht bekannt.

Einige Kita-Träger führen individuelle Wartelisten auf denen alle Eltern/Kinder erfasst werden, die sich in der Kita für eine zukünftige Inanspruchnahme eines Kita-Platzes angemeldet oder

beworben haben. Diese Wartelisten der Kitas werden allerdings nicht nach einheitlichen Kriterien geführt und auch nicht regelmäßig aktualisiert. Eltern lassen sich häufig auf Wartelisten verschiedener Kitas setzen, so dass Wartelisten keine Aussagen zum tatsächlichen Bedarf in der Region zulassen.

Andere Hamburger Kita-Träger führen auch deshalb keine Listen über freie Plätze, weil das Kita-Gutscheinsystem ausdrücklich eine stetige Aufnahme der Kinder vorsieht und die Anzahl freier Plätze dadurch täglich variieren kann.

Der Auslastungsgrad einzelner Einrichtungen obliegt darüber hinaus dem Datenschutz, da es sich um betriebseigene Daten handelt. Jeder Kita-Träger verfügt über die Entscheidungshoheit, ob diese Daten veröffentlicht werden.

 

 

  1. Welche zeitnahen Überlegungen gibt es im Bezirk Bergedorf, Kitas neu zu bauen, zu erweitern oder zu planen? Bitte detailliert aufschlüsseln.

Zu 4.:

 

Dem insgesamt steigenden Bedarf an Kita-Plätzen im Bezirk Bergedorf wird durch eine hohe Zahl von neuen Kita-Projekten und Erweiterungsplanungen bestehender Kitas begegnet. Nach dem derzeitigen Stand sollen in den kommenden Jahren 2019 und 2020 mehr als 500 neue Kita-Plätze von verschiedenen Trägern geschaffen werden. Aktuell sind der für Kindertagesbetreu-ung zuständigen Behörde für Bergedorf insgesamt 12 konkrete Planungen bekannt.

Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde unterstützt die Planungen und koordiniert bei Bedarf regionale Planungsaktivitäten. Kita-Träger, die Interesse an neuen Standorten in Berge-dorf haben, erhalten Planungsinformationen.

Familien können, wenn Sie keinen geeigneten Kitaplatz finden, einen Antrag auf ein Platznach-weisverfahren beim Bezirksamt Bergedorf stellen. Diese Verfahren werden schnellstmöglich bearbeitet und im Jahr 2018 konnte jedem Platznachweisverfahren in Bergedorf direkt durch die Abteilung Kindertagesbetreuung abgeholfen werden. Sofern das Bezirksamt Bergedorf keinen Platz nachweisen kann, wird die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde einbezogen.

 

Darüber hinaus sind im Bezirk Bergedorf an fünf Kitas Eltern-Kind-Zentren eingerichtet, in denen Familien Bildungs-, Informations- und Beratungsangebote rund um das Thema Kindererziehung wahrnehmen können. Eltern und Kinder werden durch Angebote vor Ort  mit dem Thema der Kindertagesbetreuung vertraut gemacht. Weitere zwei Kinder- und Familienzentren in Bergedorf bieten verschiedene Kurse und Freizeitmöglichkeiten sowie Unterstützung für Familien bei der Alltagsbewältigung an.

 

 

  1. Gibt es Prognosen über sich entwickelnde Geburtszahlen für die nächsten Jahre im Bezirk Bergedorf? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: In welchen Zahlenbereichen bewegen sich die Angaben?

Zu 5.:

 

Über die sich in Bergedorf in der Zukunft entwickelnden Geburtszahlen hat die Fachbehörde keine prognostischen Daten. Ansonsten siehe Antwort zu 1. bis 3.             

 

 

  1. Mit welchen Maßnahmen will die Behörde die Lücken im Angebot für Kitaplätze schließen und den gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz durchsetzen?

Zu 6.:

 

Sofern der Behörde Platznachweisverfahren bekannt werden, oder sich anderweitig ein nicht gedeckter Bedarf an Kita-Plätzen abzeichnet, versucht die Kita-Trägerberatung der BASFI Neugründer und in der Region bestehende Träger zu animieren, weitere Plätze zu schaffen. Das kann durch Erweiterungen oder Umbaumaßnahmen im Bestand erfolgen oder durch die Schaffung neuer Plätze in neu errichteten Räumlichkeiten. Die Träger werden im Rahmen der Möglichkeiten dabei unterstützt, bestehende Hürden im Genehmigungsverfahren auszuräumen, um eine zügige Umsetzung der Planungen zu erwirken.

In Einzelfällen werden bereits bestehende Bedarfe auch im Zuge neuer Flächensicherungen für Kitas in neuen Bebauungsplanverfahren mit berücksichtigt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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