20-1926

"Bezahlbarer Wohnraum" - Was ist das eigentlich?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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28.02.2019
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Winkler, Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel - Fraktion DIE LINKE

 

Auf der Webseite des Bezirksamtes wird der Bezirksamtsleiter zur Anzahl der in Bergedorf 2018 genehmigten Wohneinheiten mit folgenden Worten zitiert: „Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in den Großstädten und den deutschen Ballungsgebieten übersteigt bei Weitem das Angebot, insbesondere bezahlbare Mietwohnungen sind knapp. Ich freue mich sehr über die 854 genehmigten Wohnungen in Bergedorf. [...] Hierbei geht es nicht einfach um die Erfüllung einer Zahl, sondern um die Bereitstellung von attraktivem und bezahlbarem Wohnraum. Wohnen ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht.” [1]

 

Diese Aussagen stellen die Schaffung „bezahlbaren Wohnraums” in den Vordergrund, ohne zu spezifizieren, was darunter gemeint ist. „Bezahlbarkeit” ist ein offenkundig relativer und damit dehnbarer Begriff, der ohne klare Definition inhaltsleer bleibt. Um die Abhängigkeit der Wohnkosten am Einkommen deutlicher zu machen, sprechen die Autoren einer aktuellen Studie von „Leistbarkeit” und definieren diese z.B. als Gesamtwohnkosten, die 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens nicht überschreiten.[2] Diese Studie kommt beispielsweise zu dem Schluss, dass für Haushalte mit niedrigen Einkommen (unterhalb von 60 Prozent des Bundesmedianeinkommens) allein in Hamburg 100.000 leistbare Wohnungen fehlen. Legt man die Quotierung der Bezirke im Vertrag für Hamburg zugrunde, würden also in Bergedorf 8.000 solcher Wohnungen mit sehr niedrigen Mieten fehlen.

 

 

 

Dies vorausgeschickt fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Wie definiert das Bezirksamt „Bezahlbarkeit” im Kontext von Mietwohnungen?
  2. Falls die verwendete Definition die jeweiligen Haushaltseinkommen berücksichtigt:

a) Wie verteilen sich die 2018 genehmigten Wohneinheiten auf die entsprechenden Einkommensgruppen?

Falls die verwendete Definition die jeweiligen Haushaltseinkommen nicht berücksichtigt:

b) Warum wird „Bezahlbarkeit” nicht in Abhängigkeit des Haushaltseinkommens definiert?

c) Wie begründet das Bezirksamt die Verwendung des Begriffs „bezahlbar” ohne Bezug zur Einkommenssituation der Mieterinnen und Mieter?

d) Wie viele der 854 in 2018 genehmigten Wohneinheiten gelten aus Sicht des Bezirksamts unter der gegebenen Definition als „bezahlbar”?

e) Wie hoch ist der Bedarf an „bezahlbaren” Wohnungen in Bergedorf unter der gegebenen Definition?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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