20-1155.01

Bewegungsbad im Haus im Park bzw. im "KörberHaus"

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 21. März 2017 wie folgt:

 

 

Zum Bewegungsbad im Haus im Park und den Plänen zum „Körber-Haus“ fragen wir die Verwaltung:

1.      Wie viele Menschen nutzen täglich das Bewegungsbad im Haus im Park

a)      im Rahmen einer Verordnung durch Ärzte,

b)      frei bezahlt bzw.

c)      im Rahmen einer organisierten Gruppe, z.B. Rheumaliga, unabhängig ob verschrieben oder frei finanziert?

 

Der Verwaltung stehen hierzu keine Informationen zur Verfügung.

 

 

2.      Welche Alternativen gibt es in Bergedorf für ein vergleichbares Angebot, was Wassertemperatur und Barrierefreiheit angeht, unabhängig von verfügbaren Kapazitäten?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

3.      Welche von den genannten Alternativen in Bergedorf haben noch freie Kapazitäten und wenn ja für wie viele Menschen?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

4.      Welche Alternativen gibt es in der unmittelbaren Umgebung von Bergedorf für ein vergleichbares Angebot, was Wassertemperatur und Barrierefreiheit angeht, unabhängig von verfügbaren Kapazitäten?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

5.      Welche von den genannten Alternativen in unmittelbarer Umgebung von Bergedorf haben noch freie Kapazitäten und wenn ja für wie viele Menschen?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

6.      Ist dem jetzigen Betreiber des Bewegungsbades von der Körberstiftung schon eine Kündigung ausgesprochen worden und wenn ja zu welchem Datum?

 

Der Verwaltung stehen hierzu keine Informationen zur Verfügung.

 

 

7.      Wie ist der Stand der Bemühungen des Bezirksamtsleiters, sich für einen Ersatz des Bewegungsbades, welches sich jetzt im Haus im Park befindet, zu sorgen?

 

Der Bezirksamtsleiter führt regelmäßig entsprechende vertrauliche Gespräche.

 

 

8.    Ist es vertragsrechtlich möglich, dass die Körberstiftung über das Jahr 2020 hinaus das Haus im Park betreiben könnte, wenn das neue „Körber-Haus“ bis dahin nicht bezugsfertig sein sollte?

 

Die Verlängerungsoption des Mietvertrags kann nur einseitig von der Körber-Stiftung für dann 5 Jahre gezogen werden. Der Neubau wird bis Ende 2020 bezogen sein.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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