Betretungsverbote durch einrichtungsbezogene Impfpflicht
Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.9
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
Seit Einführung der Impfpflicht im März haben die Gesundheitsämter in Hamburg in 250 Fällen Beschäftigten verboten, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Das hat die Sozialbehörde dem NDR Hamburg Journal am 16.10.22 bestätigt.
Seit März gibt es bereits die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeitende im Pflegebereich. Neu ist seit Oktober: Wer hier arbeiten will, braucht mindestens drei Impfungen oder den Impfungen entsprechende Nachweise.
Wie uns besorgte Pflegekräfte mitteilten, kam es auch schon in Bergedorf zu solchen Vorkommnissen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. In wie vielen Einrichtungen im Bezirk Bergedorf gilt die Einrichtungsbezogene Impfpflicht? Bitte nach Tätigkeitsfeld aufschlüsseln z.B. Krankenhäuser/Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheime etc.
2. Wie viele Beschäftigte der in Frage 1 genannten Einrichtungen in Bergedorf sind geimpft und nicht geimpft? Bitte prozentual und in ganzen Zahlen angeben.
3. Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden bei nicht vorhandener Impfbereitschaft der Beschäftigten aus Frage 2 verhängt?
4. Wie oft wurden disziplinarischen Maßnahmen bei nicht vorhandener Impfbereitschaft der Beschäftigten aus Frage 2 verhängt?
5. In wie vielen Fällen wurde Beschäftigten in Bergedorf verboten, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren? (Sprich Betretungsverbote ausgesprochen?)
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