Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 04.12.2023 Fachausschuss für Sport und Bildung Ö 8
Auskunftsersuchen der BAbg. Gruber, Mirbach, Westberg, Jobs, Heilmann –
Fraktion DIE LINKE
In ganz Hamburg und damit auch in Bergedorf besuchen geflüchtete junge Menschen Basis- oder Internationale Vorbereitungsklassen (IVK).
Wie der Schulsenator erkannt hat, sind diese Klassen zwischen Gymnasien und Stadtteilschulen unterschiedlich verteilt.
Wir fragen deshalb die zuständige Behörde:
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:
Anders als in vielen anderen Bundesländern beteiligen sich in Hamburg die Gymnasien fast in gleichem Umfang an der Beschulung von Flüchtlingen in den Willkommensklassen. Flüchtlinge, die nach ihrem Besuch einer Willkommensklasse die erforderlichen Leistungen erbringen, bleiben danach am Gymnasium. Wer dieses Leistungsniveau nicht erfüllt, muss wie in allen anderen Bundesländern auch das Gymnasium verlassen und wechselt an die Stadtteilschule. Um das zu vermeiden, richten Gymnasien in Einzelfällen zusätzlich besondere „Abschlussklassen“ für Flüchtlinge ein, auch wenn diese nicht die gymnasialen Leistungsanforderungen erfüllen. Dabei handelt es sich nicht mehr um Willkommensklassen und auch nicht um gymnasiale Regelklassen innerhalb des G8-Bildungsganges, sondern um Regelklassen, die das letzte Jahr vor dem Schulabschluss zum ESA oder MSA umfassen und direkt zum Schulabschluss führen.
Derzeit werden
Bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Schulformen muss berücksichtigt werden, dass die Schulformen unterschiedlich groß sind. Das Gymnasium besuchen 29 % aller Hamburger Schülerinnen und Schüler, die Stadtteilschule 33 % und die Grundschule 38 %. Daher haben die Gymnasien derzeit leicht überproportional viele IVK-Schülerinnen und Schüler, die Stadtteilschule leicht unterproportional.
Die Schulen erhalten außerdem für jeden zusätzlichen Schüler zusätzliche Personalmittel, so dass z. B. der Unterricht stundenweise doppelt besetzt oder die Lerngruppe geteilt werden kann. Darüber hinaus erhält die Schule für jeden Schüler und jede Schülerin, die im ersten Jahr nach der IVK eine Regelklasse besucht, noch einmal zusätzliche Personalmittel für schulische Sprachförderung. Den Schülerinnen und Schülern stehen darüber hinaus alle Maßnahmen zur kostenlosen Lernförderung am Nachmittag und die Teilnahme am Ganztag zu.
Im Übrigen ist vorgesehen, einen möglicherweise im 3. Quartal beginnenden ersten Abbau von IVK, weil sich der weitere Zuzug nach Hamburg insgesamt abgeschwächt hat, vorrangig an den Stadtteilschulen durchzuführen. Die Gymnasien werden weiterhin ihren – bundesweit für die Schulform vorbildlichen – Beitrag für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher erbringen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BSB die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Im Bezirk Hamburg Bergedorf sind derzeit 2 Basisklassen und 35 internationale Vorbereitungsklassen (IVK) an 14 staatlichen allgemeinbildenden Schulen eingerichtet. In den Vorbereitungsklassen werden mit Stand 29.06.2023 insgesamt 561 Schülerinnen und Schüler (SUS) beschult. Zum Schuljahresende 2022/23 werden 3 IVK geschlossen. Im neuen Schuljahr 2023/24 ist bisher die Einrichtung von 2 neuen IVK vereinbart. Im Laufe des Schuljahres sind weitere Veränderungen der Klassenstruktur wahrscheinlich.
Zu 2.:
Im Bezirk Bergedorf sind derzeit an 5 Bergedorfer Grundschulen 11 IVK mit 177 SUS eingerichtet. An 4 Stadtteilschulen sind derzeit 10 IVK und 1 Basisklasse eingerichtet. Es werden 179 SUS beschult. An 5 Gymnasien sind 14 IVK und 1 Basisklasse mit 190 SUS eingerichtet. Im Übrigen siehe Anlage.
Zu 3.:
Siehe Anlage.
Zu 4.:
Von allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen im Bezirk Bergedorf, die in einem der zurückliegenden Schuljahre einmal eine IVK besucht haben und im aktuellen Schuljahr 2022/23 in eine Regelklasse gehen, besuchen 75,9 % eine Schule mit einem Sozialindex von 1 bis 3.
Zu 5.:
Die in der Frage gemachten Angaben können nicht nachvollzogen werden.
In den sechs Bergedorfer Stadtteilschulen werden derzeit 179 SUS in IVK und Basisklassen beschult. Durchschnittlich werden im Bezirk Bergedorf an jeder Stadtteilschule 29,8 SUS beschult. An den 5 Bergedorfer Gymnasien werden derzeit 190 SUS in IVK und Basisklassen beschult. Durchschnittlich werden demnach 38 SUS an jedem Bergedorfer Gymnasium beschult.
Zu 6.:
Die von der Stadtteilschule Bergedorf praktizierte Alternative zur max. 12-monatigen Beschulung von neu zugewanderten in Vorbereitungsklassen ist der BSB bekannt. Nach Kenntnis der BSB liegt bislang keine empirisch abgesicherten Erkenntnisse über die Sprach- und Lernstände der betroffenen SUS vor. Es kann daher keine verlässliche Einschätzung zu den Vor- und Nachteilen dieser Beschulungsform erfolgen. Der organisatorische und personelle Mehraufwand für die Umsetzung dieses Modells ist beträchtlich und ist nur dann mit zumutbaren Lernbedingungen für alle anderen SUS vereinbar, wenn eine möglichst geringe Zahl von neu zugewanderten SUS auf viele Regelklassen aufgeteilt werden können (damit die Zahl der neu zugewanderten SUS in den Regelklassen so gering bleibt, dass der Regelunterricht störungsfrei fortgesetzt werden kann). Diese Arbeitsbedingungen sind insbesondere in Zeiten verstärkter Zuwanderung nur in sehr wenigen Schulen gegeben.
Schulen erhalten auch für direkt in Regelklassen zugeschulte geflüchtete SUS die erforderlichen Ressourcen zugewiesen. Für alle zum Stichtag der Schuljahreserhebung (September 2022) in Regelklassen beschulte SUS erhalten die Schulen automatisch den erforderlichen Grundbedarf zugewiesen. Dies beinhaltet auch direkt in Regelklassen zugeschulte geflüchtete SUS. Für nach dem Stichtag der Schuljahreserhebung direkt in Regelklassen zugeschulte Geflüchtete aus der Ukraine erfolgt vierteljährlich eine ergänzende Grundbedarfszuweisung. Diese ergänzende Grundbedarfszuweisung beträgt aktuell 6,1 Wochenstunden Lehrkraft für die Stadtteilschule Bergedorf. Darüber hinaus erhält die Stadtteilschule Bergedorf aktuell 12 Wochenstunden Lehrkraft für Sprachfördermaßnahmen für aus der Ukraine geflüchtete SUS zugewiesen.
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