Berichtsrahmen nachhaltige Kommune
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.8
Kleine Anfrage
des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion
Der Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) unterstützt Kommunen bundesweit dabei, den Fortschritt der nachhaltigen Entwicklung vor Ort mess- und damit steuerbar zu machen. Nachhaltigkeit kann so ressortübergreifend im kommunalen Verwaltungshandeln verankert und über den gesamten „Konzern Kommune“ hinweg effizient gesteuert werden. Der BNK bietet eine umfassende Orientierung für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, indem er inhaltliche Anforderungen innerhalb verschiedener Steuerungskriterien und Handlungsfelder definiert, die alle relevanten Aspekte der aktuellen Nachhaltigkeitspolitik abdeckt.
Die Handreichung zum neuen BNK ist im Oktober 2024 veröffentlicht worden und steht seitdem allen Kommunen – unabhängig von Größe, Lage oder Finanzkraft – zur Anwendung offen.
Der regelmäßige Bericht der Stabsstelle Klimaschutz im Umweltausschuss könnte hiermit nachvollziehbarer und objektiver werden. Über die Jahre kann somit ein Fortschrittsbericht entstehen, der die bezirklichen Aktivitäten und Bemühungen darstellt und die Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen fassbar macht.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich beschäftigt sich das Bezirksamt Bergedorf mit allen Veröffentlichungen zum Thema Nachhaltigkeit, somit jetzt auch mit dem BNK, auch wenn es sich dabei nicht um das etablierte FHH-Berichtsformat handelt (vgl. Antwort zu 4.).
Der BNK dient als Rahmenwerk für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, die sich grundsätzlich auf die 17 globalen Ziele nachhaltiger Entwicklung, weltweit bekannt als SDGs (Sustainable Development Goals), beziehen. Die an den SDGs orientierten 11 Handlungsfelder des BNK beinhalten nur zu einem kleinen Teil Klimaschutz-Aspekte. Darüber hinaus beziehen sich die dafür gewählten Indikatoren auf die gesamte Kommune, hier die FHH, und liegen weit überwiegend nicht in der bezirklichen Steuerungshoheit. Damit scheint der BNK nicht als Basis für die regelmäßige Berichterstattung der Stabsstelle Klimaschutz im Umweltausschuss geeignet.
In der FHH liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und des damit verbundenen Monitorings bei der Stabsstelle Nachhaltigkeit in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Von dort hat das Bezirksamt folgende Stellungnahme erhalten:
„Hamburg hat 2023 den ersten Nachhaltigkeitsbericht in Form eines Voluntary Local Reviews (VLR) veröffentlicht. Hintergrund ist die Drucksache 21/9700, die u.a. den Auftrag beinhaltet den Hamburger Umsetzungsstand zu den 17 Zielen der Agenda 2030 zu ermitteln und in einem Monitoringsystem aus Zielen und Indikatoren abzubilden. Die SDGs sollen dabei als Rahmen und Grundlage dienen.
Mit der Drucksache 22/12361 in 2023 wird gemäß dieser Auftragslage der Monitoringbericht zum Umsetzungsstand der Agenda 2030 in Hamburg veröffentlicht. Die Stadt berichtet entsprechend zum Umsetzungstand aller 17 Nachhaltigkeitsziele mit Hilfe von quantitativen Indikatoren und qualitativen Maßnahmen in den entsprechenden Bereichen. (Voluntary Local Review Hamburg 2023)
Der BNK ist uns als Berichtsformat bekannt und ist ebenso wie der Voluntary Local Review ein Format für Städte und Kommunen, die sie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen können. Wir haben uns damals für das Format des VLRs entschieden, unter anderem da der VLR die Berichterstattung nach SDGs unterstützt und der Auftrag aus der Drucksache lautete die SDGs als Rahmen und Grundlage zu nutzen.“
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