22-0145

Berichtsrahmen nachhaltige Kommune

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion

 

Der Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK) unterstützt Kommunen bundesweit dabei, den Fortschritt der nachhaltigen Entwicklung vor Ort mess- und damit steuerbar zu machen. Nachhaltigkeit kann so ressortübergreifend im kommunalen Verwaltungshandeln verankert und über den gesamten „Konzern Kommune“ hinweg effizient gesteuert werden. Der BNK bietet eine umfassende Orientierung für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, indem er inhaltliche Anforderungen innerhalb verschiedener Steuerungskriterien und Handlungsfelder definiert, die alle relevanten Aspekte der aktuellen Nachhaltigkeitspolitik abdeckt.

 

Die Handreichung zum neuen BNK ist im Oktober 2024 veröffentlicht worden und steht seitdem allen Kommunen unabhängig von Größe, Lage oder Finanzkraft zur Anwendung offen.

Der regelmäßige Bericht der Stabsstelle Klimaschutz im Umweltausschuss könnte hiermit nachvollziehbarer und objektiver werden. Über die Jahre kann somit ein Fortschrittsbericht entstehen, der die bezirklichen Aktivitäten und Bemühungen darstellt und die Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen fassbar macht.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Ist dem Bezirksamt der BNK bekannt?

 

  1. Hat sich das Bezirksamt mit dem BNK inhaltlich beschäftigt?

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Möglichkeiten und die Aussagekraft des BNK ein?

 

  1. Ist im gesamtstädtischen Bereich ein ähnliches Monitoring geplant oder in der Entwicklung? Wenn ja, wo ist das Projekt angesiedelt und in welchem Stadium befindet es sich?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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