21-0320.01

Bergedorfer Wichtelmarkt

Antwort

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27.02.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer, AfD-Fraktion Bergedorf
 

Aus Weihnachtsmarkt wird Wichtelmarkt:
Der Bergedorfer Wichtelmarkt gilt als einer der schönsten Märkte Hamburgs und lockt jedes Jahr mit neuem weihnachtlichen Angebot zahlreiche kleine und große Besucher an.

Nach Wikipedia sind Wichtel ursprünglich kleine, gutartige Phantasiegeschöpfe, welche in modernerer Fantasy-Literatur jedoch auch böse Geister sind, die Übles aushecken und Hexen dienen.

 

Mitten im Herzen der Bergedorfer Altstadt soll nun die "Heimat der Wichtel" liegen.


Die AfD Fraktion Bergedorf hat mit vielen Händlern und zahlreichen Besuchern gesprochen und folgendes festgestellt:
Nur 2 von 16 befragten Händlern konnten das Konzept des Wichtelmarktes erklären.
Von den Besuchern wussten gut die Hälfte nicht mal, dass sie sich auf einem "Wichtelmarkt" und nicht auf einem "Weihnachtsmarkt" befinden.
In Gesprächen stellte sich schnell heraus, dass das Wort "Wichtelmarkt" sich Umgangssprachlich überhaupt nicht etabliert hat.

Wir kennen kein Land außer Deutschland, welches seine eigene Kultur und Tradition so gering achtet. Traditionelle, teils über Jahrhunderte gewachsene Begriffe unter denen Jeder sich etwas vorstellen kann werden einfach über Bord geworfen.

 

Die Namensgebung obliegt allein dem Veranstalter. Lediglich bei anstößiger, beleidigender und ansonsten sozial unwertiger Namensgebung würde das Bezirksamt auf den Veranstalter einwirken.

Da die Bezeichnung „Wichtel“ weder als beleidigend noch als anstößig gewertet werden kann, sieht das Bezirksamt weder die Veranlassung, noch die Notwendigkeit eine Änderung des Namens zu verlangen.

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen vom 29.01.2020 wie folgt:

 


Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wer hat sich vor gut 5 Jahren für den Betreiber des "Wichtelmarktes" entschieden?

 

Das Bezirksamt Bergedorf hat sich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit Vertretern der in der Bezirksversammlung Bergedorf vertretenen Parteien für den Betreiber entschieden.

 

 

  1. Gab es mehrere Bewerber?

 

Ja.

 

  1. Wenn ja, was waren die Auswahl-Kriterien?

 

Siehe Anlage 1. Die eingereichten Konzepte wurden hinsichtlich einer Einhaltung der im Interessenbekundungsverfahren genannten Kriterien und ihrer Attraktivität geprüft und bewertet.

 

 

2. Hat der Betreiber ein Konzept vorgelegt, in dem die Namensänderung bereits vorlag, oder wurde diese politisch vorgegeben – z.B. bereits in der Ausschreibung?

 

Es gab keine Vorgaben hinsichtlich der Namensgebung. Im vorgelegten Konzept hat der Veranstalter von Anfang an den Namen „Bergedorfer Wichtelmarkt“ verwendet.

 


3. Gab es Reaktionen oder Beschwerden seitens der Bürger bei der Namensänderung?

  1. Wie viele – bitte nach Jahren auflisten und falls möglich nach positiven/negativen Kommentaren trennen.

 

Es gab in 2017 eine negative Eingabe.

 


4. Lassen sich die Kosten für Kontrolle und Verwaltung des Marktgeschehens für den Bezirk Bergedorf spezifizieren und in Relation zu den Einnahmen setzen?

 

Nein.


a. Falls möglich. bitte die Einnahmen und Ausgaben seit 2010 nach Jahren auflisten

 

Entfällt.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Weihnachtsmarktes